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Volksbefragung zur Windkraft abgelehnt - Pfeffer sucht 'weiter das Gespräch'

Leserartikel Werner Pelz, 26.06.2015 16:00

TRAISMAUER. Überraschung in der Traisenstadt. Die von einem Personenkomitee geforderte zweite Abstimmung über Windkraft in der Gemeinde wurde - gestützt auf einem Gutachten eines Verfassungsrechtlers - abgelehnt.

Windräder in der Nähe Traismauers aber außerhalb des Gemeindegebiets. Foto: Pelz
  1 / 3   Windräder in der Nähe Traismauers aber außerhalb des Gemeindegebiets. Foto: Pelz

„Ich bin ein Mensch mit einem großen Demokratieverständnis – ich kann aber unmöglich die Meinung jedes Einzelnen vertreten – sondern es gilt für mich die unterschiedlichsten Interessen und Forderungen abzuwägen“, erklärt Traismauers Bürgermeister heute gegenüber Tips St. Pölten.

Er bezieht sich dabei auf die Forderung eines Personenkomitees rund um Benjamin Losert, das eine weitere Befragung der Traismaurer über die Errichtung von Windkraftanlagen durchführen will. „Die Traismaurer sprachen sich im Vorjahr für Windkraft aus, daher sind wurde auch ein Widmungsverfahren für Teilflächen in der Windkrafteignungszone MO 05 auf „Grünland-Windkraftanlage“ eingeleitet, das nun in die finale Phase kommt“, erteilt Pfeffer einer neuerlichen Volksbefragung eine Absage.

Breite Diskussion möglich 

Im Rahmen des einsehbaren Widmungsverfahrens (liegt auf der Gemeinde auf) ist auch eine breite Diskussion möglich, so Pfeffer. Unter Berücksichtigung des bereits erfolgten Gemeinderatsbeschlusses aufgrund der Volksbefragung vom 23. November 2014 und der nun vorliegenden Situation müsse besonders darauf geachtet werden, dass die daraus resultierenden Rechte und Pflichten für alle Beteiligten und Involvierten gewahrt blieben.

Mit der Frage, ob eine neuerliche Volksbefragung stattfinden solle, wurde Verfassungsrechtler Theo Öhlinger befasst, der ein Gutachten erstellte und darin zum Schluss kommt, dass eine weitere, vom Personenkomitee geforderrte Volksbefragung verfassungswidrig sei.

„Kosten wären schlecht argumentierbar“ 

„Für die Bevölkerung wäre es schwer verständlich, wenn die begehrte Volksbefragung, die mit nicht unerheblichen Kosten für die Stadtgemeinde verbunden wäre, abgehalten würde und dessen Ergebnis in weiterer Folge wegen der bereits im Vorfeld bekannten erheblichen Bedenken vom Verfassungsgerichtshof als gesetzwidrig aufgehoben werden würde“, argumentiert Pfeffer.

„Suggestivfrage“ 

Außerdem sei vor allem die vom  Personenkomitee geforderte Fragestellung „suggestiv“. Sie lautet: „Soll der Gemeinderat der Stadtgemeinde Traismauer nur dann Flächen für Windkraftanlagen widmen, wenn diese Flächen einen Mindestabstand von 3.000 Metern zu gewidmetem Wohnbauland bzw. Wohnbaulandreserve aufweisen?

Ja / Nein“

Öhlinger: Antrag unzulässig 

Demnach argumentiert Öhlinger: „Dieser Antrag erweist sich aber aus folgenden Gründen als unzulässig: Es gibt in der Stadtgemeinde Traismauer keine Fläche innerhalb der vom Land NÖ verordneten Windkrafteignungszone, die einen Abstand von mindestens 3.000 Metern zu Wohnbauland oder Wohnbauland-Reserve aufweist. Darüber sind auch die Antragsteller informiert worden. Die von ihnen zur Abstimmung gestellte Frage suggeriert jedoch, dass Windkraftanlagen im Gemeindegebiet auch unter Beachtung des geforderten Mindestabstands zu Wohnbauland bzw. Wohnbauland-Reserve errichtet werden könnten, was insbesondere auch vor dem Hintergrund der Volksbefragung vom November 2014 zu sehen ist. (Bei dieser haben sich 65,72% für die Einleitung eines Widmungsverfahrens von Teilflächen auf „Grünland-Windkraftanlage“ ausgesprochen.) Es handelt sich somit um eine geradezu typische Suggestivfrage, die geeignet ist, Stimmberechtigte, die Windkraftanlagen nicht prinzipiell ablehnen, aber gegen die vorgeschlagene Einschränkung nichts einzuwenden haben, in die Irre zu führen.  

Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) gilt für Volksbefragungen ein Verbot von Suggestivfragen und ein Gebot der Klarheit der Fragestellung. Sollte allerdings der beantragten Fragestellung die Intention zugrunde liegen, die vom Land verordnete Windkrafteignungszone zu ändern, so würde es sich nicht mehr um eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde handeln. Der Initiativantrag wäre daher aus diesem Grund unzulässig (siehe § 16a Abs. 1 Gemeindeordnung).

Kein Änderungsspielraum

Eine Abänderung bzw. Korrektur der Fragestellung durch den Gemeinderat, etwa dahingehend, dass der von den Antragstellern verlangte Mindestabstand zu gewidmetem Wohnbauland reduziert wird, erscheint nicht zulässig. Die Bestimmung des § 63 Gemeindeordnung, dass eine Volksbefragung vom Gemeinderat anzuordnen ist, kann nicht als eine Ermächtigung gedeutet werden, die Fragestellung einer von einer Volksinitiative beantragten Volksbefragung in der Substanz zu verändern. Sofern man einen diesbezüglichen Änderungsspielraum überhaupt für zulässig erachtet, muss sich die vom Gemeinderat formulierte Fragestellung jedenfalls „am Inhalt der Initiative orientieren“ (so der Kommentar zur NÖ Gemeindeordnung 1973). Die von der Initiative beantragte Fragestellung ist aber so formuliert, dass sie die Errichtung von Windkraftanlagen in Traismauer schlechthin verhindert. Eine Modifizierung dieser Frage, die eine Errichtung solcher Anlagen ermöglicht, wenn auch – im Vergleich zur geltenden Rechtslage – unter zusätzlichen Einschränkungen, würde das offensichtliche Anliegen der Initiative verfälschen.

Pfeffer zitiert LR Pernkopf 

Er werde aber weiterhin das Gespräch suchen, erklärt der SP-Bürgermeister und er zitiert „unseren“ unseren zuständigen Landesrat Dr. Stephan Pernkopf (VP, Anm.) zu zitieren: Unser Land ist in weiten Teilen mit hervorragenden Windverhältnissen gesegnet. Mit keiner anderen Technologie lässt sich in den nächsten Jahren die Stromerzeugung in so hohem Ausmaß und zu so günstigen Kosten ausbauen. Gemeinsam mit unserem geschätzten Herrn Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll bekräftigte LR Pernkopf: „Auf zum Etappensieg! 100% Erneuerbarer Strom aus NÖ. – Unabhängig und sicher.“

Pfeffer: Mit Windkraft in bessere Zukunft

„Sind wir doch stolz, dass wir die Kraft des Windes in unserer Region nutzen können und gehen wir gemeinsam mit der Windkraft in eine bessere Zukunft“, so Pfeffer abschließend.

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