Kaninchentötung: Landesschulrat kündigt Konsequenzen an
ST. PÖLTEN/HORN. Damit hat ein Biologielehrer wohl nicht gerechnet: Eine mutmaßliche Tötung eines Kaninchens im Schulgebäude des Horner Gymnasiums beschert ihm die Gefahr der Kündigung. Landesschulratspräsident Helm wolle Stellungnahmen von Gericht und Staatsanwaltschaft abwarten, bis er - voraussichtlich nächste Woche - Konsequenzen setzen werde, wie er heute in St. Pölten ankündigte.

Nachdem ein Bio-Lehrer ein Karnickel mit einem Mini-Bolzenschussapparat in die ewigen Jagdgründe befördert hatte – und das nicht zu Hause, sondern im Horner Gymnasium, gingen die Wogen hoch. Am Rande einer Pressekonferenz kündigte heute Landesschulratspräsident Hermann Helm an, die Causa bis nächste Woche zu klären. Schulrechtliche Konsequenzen werde es geben. Aber: „Das Ausmaß hängt von Staatsanwaltschaft und Gerichten ab“, so Helm. Denn es stünden Aussage gegen Aussage: „Der Lehrer erklärte, er habe das Tier in einem Nebenzimmer und nicht im Klassenzimmer getötet. Schüler sagen, sie waren dabei“.
Kündigung, Versetzung oder Verwarnung?
Von der Bezirkshauptmannschaft werde nun geprüft, ob die Handlung des Lehrers eine Verletzung des Tierschutzgesetzes vorliege. „Das Töten von Tieren ist (im Bildungsbereich, Anm.) nur für wissenschaftliche Zwecke gestattet und darf daher nur an wissenschaftlichen Instituten durchgeführt werden“, so Helm. Daher sei auch abzuwarten, ob die Sache gerichtsanhängig werde oder nur verwaltungsrechtlich geahndet. Fakt ist, dass der besagte Pädagoge, für den selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt, Vertragslehrer sei und nicht pragmatisiert. Im für ihn ungünstigsten Fall kann der Lehrer gekündigt werden, eine mildere Bestrafungsform wäre eine Versetzung und Verwarnung.


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