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Univ. Doz. Dr. Alexander Kober hat mit Schriftsatz vom 19. Mai 2015 gegen Werner Pelz eine Privatanklage wegen des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 StGB erhoben, weil Werner Pelz durch den Artikel „Hodenabnahme: Schwere Vorwürfe gegen Arzt werden geprüft“, der am 02. April 2015 auf www.tips.at unter dieser Überschrift erstmalig abrufbar sowie in der Printausgabe 04/2015 der Zeitschrift „Tips“ unter dem Titel „Patientenanwalt – schwere Vorwürfe gegen Hausarzt werden geprüft“ veröffentlicht wurde, unwahre Behauptungen über Univ. Doz. Dr. Alexander Kober aufgestellt hat.

Aufgrund dieser Veröffentlichung wurde Werner Pelz vom Landesgericht Linz wegen des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 StGB verurteilt.

Landesgericht Linz, Abteilung 24

am 28. Jänner 2016


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