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ST. PÖLTEN. Laut Department für Virologie der Medizinischen Universität Wien wurde die Grippewelle österreichweit am 20. Dezember 2016 ausgerufen. Diese Woche wurde auch der Bezirk St. Pölten von der Grippe voll erfasst. 

Im Bezirk St. Pölten waren Ende des Jahres insgesamt 406 Personen wegen Grippe und grippalen Infekten als arbeitsunfähig gemeldet. Symbolfoto: Wodicka

In den vergangenen Wochen stieg die Zahl der Krankenstände, die aufgrund grippaler Infekte und echter Grippe ausgelöst wurden, stetig an. In der Kalenderwoche 52 waren bei der NÖGKK insgesamt 406 Personen wegen Grippe und grippalen Infekten als arbeitsunfähig gemeldet

Wichtigste Fakten zum Krankenstand:

  • Die Ärztin bzw. der Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit fest und meldet dies der NÖGKK.
  • Vergessen Sie nicht auf eine umgehende Krankmeldung in Ihrer Firma.
  • Medizinische Anordnungen (z. B. Bettruhe) und bewilligte Ausgehzeiten sind einzuhalten.
  • Änderungen des Aufenthaltsortes während des Krankenstandes müssen der Krankenkasse gemeldet werden. Liegt dieser außerhalb von Niederösterreich, ist vorher die Zustimmung der Kasse einzuholen.
  • Gesundmeldung durch den Arzt – oder selbst im Internet unter www.noegkk.at/gesundmeldung.
  • Der Dienstgeber erhält die ärztliche Bescheinigung über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge der Erkrankung (selbstverständlich ohne Angabe der Krankenstands-Diagnose).
  • Die durchschnittliche Krankenstandsdauer (für Erwerbstätige) beträgt bei echter Grippe 7,4 Tage, bei einem grippalen Infekt 5,6 Tage.

Mehr Informationen zum Thema gibt es in den Service-Centern der NÖ Gebietskrankenkasse und im Internet.


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