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\'Finanzpolizei soll Mindestsicherungsbezieher kontrollieren\'

Leserartikel Werner Pelz, 20.03.2015 23:00

NÖAAB-Spitze: Ebner, Sobotka, Erber. Foto: pelz
NÖAAB-Spitze: Ebner, Sobotka, Erber. Foto: pelz
Wien hat 134.000 Mindestsicherungsbezieher, Niederösterreich 24.500. In ganz Österreich erhalten 238.000 Personen staatliche Mindestsicherung. Wien zahlt die Mindestsicherung 14 Mal im Jahr, Niederösterreich nur 12 Mal. Das führe zu Sozialtourismus, mutmaßt NÖAAB-Obmann LHSTv. Wolfgang Sobotka - etwa von Niederösterreich nach Wien. Auch die durchschnittliche Bezugsdauer der Mindestsicherung ist in Wien mit neun Monaten deutlich höher als in Niederösterreich wo es nur sieben Monate seien. „Sprungbrett nicht Hängematte“ Die Mindestsicherung solle Anreiz und Hilfe für eine Phase am Weg zum Wiedereinstieg ins Berufsleben sein. „Ein Sprungbrett und keine Hängematte für Arbeitsunwillige“, sind sich Sobotka, Bernhard Ebner (NÖAAB-Geschäftsführer) und VP-Sozialsprecher LA Anton Erber in einem Pressegespräch in St. Pölten einig.   „9.000 sind arbeitsunwillig“60 Prozent der Mindestsicherungsbezieher seien derzeit tatsächlich aus vielfältigen Gründen nicht arbeitsfähig, 40 Prozent, rund 9.000, seien aber nicht arbeitswillig, so die Analyse der NÖAAB-Spitze. Die nicht Arbeitswilligen zu unterstützen sei ungerecht gegenüber jenen, die wirklich wollen, aber nicht können.   Sobotka will strengere KontrollenGeht es nach Sobotka soll der Bezug der Mindestsicherung hinkünftig strenger kontrolliert werden. Die Kompetenz der Kontrolle solle von der Bezirkshauptmannschaft zur Finanzpolizei verschoben werden. Diese soll sich dann also nicht nur um die großen Fische die Steuer hinterziehen kümmern, sondern auch um den Missbrauch bei der  Mindestsicherung. Der Gefahr, dass große Steuersünder von denen hohe Beträge zu holen sind, entwischen, da die Ressourcen der Finanzpolizei durch die Kontrolle von Mindestsicherungsbezieher gebunden sei, könnte durch eine Aufstockung der Mitarbeiter der Finanzpolizei erreicht werden.   Legaler Zuverdienst für Mindestsicherungsbezieher Wer Mindestsicherung erhält, bekam in der Zeit davor in der Regel bereits Unterstützung des Arbeitsmarkservice (AMS). Der NÖAAB will nun als Anreiz für den Wiedereinstieg ins Berufsleben Mindestsicherungsbeziehern die Möglichkeit geben, sechs Monate lang etwas dazuzuverdienen. Und zwar 30 Prozent der Mindestsicherung die derzeit 827 Euro beträgt. Die 30 Prozent der Mindestsicherung die Unternehmen und Institutionen die Wiedereinsteiger beschäftigen zu bezahlen hätten, solle vom Bund durch einen 60-Prozentanteil übernommen werden. Gehalt und Mindestsicherungsbezug dürften demnach auf 1.150 € kommen.     Direktzahlungen statt Barauszahlung„Es wird Zeit für eine Reform. Wir brauchen mehr Kontrolle, mehr soziale Gerechtigkeit und vor allem Hilfe zur Selbsthilfe“, meint Ebner. Bei Arbeitsunwilligkeit oder Unregelmäßigkeiten – soll eine Umstellung auf Direktzahlungen (Miete, Heizung, Wasser) und Gutschein-System vorgenommen werden statt Auszahlung der Mittel an die Betroffenen. Manche würden wenig planen, das von der öffentlichen Hand überwiesene Geld verprassen und sich dann außerstande sehen, laufende Fixkosten zu zahlen. Dies habe zur Folge, dass weitere monetäre Unterstützung in Anspruch genommen werden müssten.  

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