ST.PÖLTEN. Die Kosten für Zahnspangen sind für Normalverdiener in der Regel nicht wirklich leistbar, da selbst primitive Anfertigungen erstaunlich viel Geld kosten. Ein Exemplar kann schon einmal auf 5.000 Euro kommen. Bei zwei Kindern die vielleicht eine Zahnregulierung nötig haben, geht das für eine Familie ganz schön ins Geld.

Zumindest bei schweren Fehlstellungen übernimmt die NÖ Gebietskrankenkasse jetzt die Kosten. Die Mittel dafür kommen zum Großteil vom Bund der für das Gratiszahnspangenprojekt in ganz Österreich 80 Mio Euro bereitstellt. „Die neue Zahnspangenregelung sie eine finanzielle Erleichterung für viele Familien“, führt demnach auch Gerhard Hutter, seines Zeichens Obmann der NÖGKK bei einer Pressekonferenz in St. Pölten aus. Die Gebietskrankenkasse schaffe damit „Chancengleichheit“ in Niederösterreich.
Kostenersatz nur bei schweren Fehlstellungen
Dafür wurden 36 neue Kieferorthopäden nach einem aufwändigen Bewerbungsverfahren eingestellt. Ab 1. Juli werden diese zwei neu eingeführte Kassenleistungen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erbringen. Einerseits die frühkindliche Kieferorthopädische Behandlung von schweren Zahnfehlstellungen , die optimalerweise ab dem sechsten Lebensjahr erfolgen. In diesem Alter sind die Zahnspangen noch als abnehmbar konzipiert. Die zweite neue Leistung und Kostenübernahme sind festsitzende Zahnspangen für 12- bis 18-Jährige. Auch hier nur im Fall von schweren Fehlstellungen. Dies muss von Kassenzahnärzten oder Vertragskieferorthopäden nach dem sogenannten IOTN-Index vorgenommen werden. Ab Stufe 4 und 5 übernimmt die Kasse die Kosten. Eine Bewilligung durch die Kasse ist dann nicht mehr nötig. Seitens der NÖ-Gebietskrankenkasse rechnet man pro Jahr mit 3.600 Fällen.
„Einkommen der Eltern nicht am Gebiss der Kinder erkennbar“
Nicht selten bedeuten schwere Zahnfehlstellungen eine soziale Stigmatisierung, das wolle man verhindern, erklärt Gesundheitslandesrat Maurice Androsch (SP). „Die neue Leistung der Krankenkassen steht deshalb klar für eine Gesundheitspoitik, bei der das Einkommen der Eltern nicht am Gebiss des Kindes abzulesen ist“, so der Landespolitiker.


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