Sobotka fordert mehr Qualifizierung von Arbeitnehmern, Recht auf Heimarbeit und flexiblere Arbeitszeiten
ST. PÖLTEN. Zum traditionellen Arbeitnehmertag stattete Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) der Firma Geberit in Pottenbrunn einen Besuch ab. Dabei präsentierte er die Erkenntnisse aus über 100 Betriebsbesuchen, die die die Abgeordneten, Kammerräte und Funktionäre des NÖAAB in ganz Niederösterreich gewonnen haben.
- Qualifizierung: Sich von der Globalisierung abzuschotten, sei nicht der richtige Weg. Viel mehr bedürfe es offensiver Strategien, meinte Sobotka. Da immer mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt drängen, werde die Qualifizierung der Arbeitnehmer immer wichtiger. „Die Hälfte der Arbeitslosen hat keine Ausbildung oder keine abgeschlossene Grundausbildung“, sagte der Minister.
- Sonderförderung für Qualifizierung: Eine große Herausforderung in puncto Qualifizierung sei auch die Digitalisierung. Gemeinsam mit dem AMS wurde daher die Sonderförderung „Digitale Arbeitswelt“ entwickelt, die am 1. Jänner 2017 offiziell eingeführt wird. Diese soll die Arbeitnehmer fit für die digitale Welt machen. In der ersten Phase der Förderung steht ein Topf von 500.000 Euro zur Verfügung.
- Deregulierung: Sobotka macht sich außerdem für Deregulierung stark und dafür, Gesetze mit einem „Ablaufdatum“ zu versehen. Auf Landesebene würden Gesetze durchforstet und darauf kontrolliert werden, ob sie nicht eher arbeitsplatzvernichtend statt arbeitnehmerunterstützend sind.
- Das Homeoffice (Arbeiten von zuhause aus) sollte laut Sobotka forciert werden. „Wir brauchen ein Recht auf Homeoffice, wenn es die betriebliche Struktur zulässt“, meinte der 60-Jährige. Arbeit und Familie könnten so für viele besser unter einen Hut gebracht werden. In Deutschland würden bereits zwei Millionen Menschen in der Cloud (digitale Welt) arbeiten.
- Arbeitszeitregelung: Arbeits-und Sozialrechtsexperte Wolfgang Mazal erklärte, dass er für die Übernahme des EU-Arbeitszeitrechts eintritt. „Dieses räumt ein großes Maß an Flexibilität ein und ermöglicht ein Mindestmaß an Erholung, Sicherheit, Gesundheit und Zeit mit der Familie“, sagte er. Das EU-Arbeitszeitrecht kenne keine Tageshöchstarbeitszeit, regle aber eine Mindestruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitsschichten und eine Wochenendruhezeit von mindestens 36 Stunden. Die Wochenhöchstarbeitszeit sei mit 48 Stunden im Schnitt von 17 Wochen geregelt. „Man kann also theoretisch in drei Tagen sein Arbeitspensum erledigen und hat dafür mehr zusammenhängende freie Tage“, sagte Mazal.
Die gesammelten Ideen der Arbeitnehmer und der Arbeitszeitvorschlag von Wolfgang Mazal werden im NÖAAB diskutiert und im Zuge der Landesvorstandsklausur im Jänner beschlossen.
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