Arbeitgeberzusammenschlüsse: Mit mehreren Jobs zur Vollzeitstelle
ST. PÖLTEN. Ein Arbeitgeberzusammenschluss (AGZ) ist ein Beschäftigungsmodell, bei dem Unternehmen gleich welcher Branche oder Betriebsgröße mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten, um ihren Mehrbedarf an Personal abzudecken. So können saisonale Schwankungen oder Teilbedarfe an Mitarbeitern überwunden werden ohne auf Teilzeit- und Leasingkräfte, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Überstunden oder gar Schwarzarbeit zurückgreifen zu müssen.

„Arbeitgeberzusammenschlüsse kommen ursprünglich aus Frankreich, wo es sie seit Mitte der 80er Jahre gibt und sie schon Arbeit für rund 40.000 Beschäftigte geschaffen haben“, berichtet Alexander Szöllösy vom AGZ-Ressourcenzentrum, der in Österreich zentralen Anlaufstelle mit Sitz in St. Pölten. Interessenten aus unterschiedlichen Bereichen oder Branchen können sich beim Ressourcenzentrum melden und erhalten Erfahrungsberichte und Knowhow. „Hierzulande ist das AGZ-Modell noch weitgehend unbekannt“, meint Szöllösy. Das Interesse von unterschiedlichen Partnern in einigen Bundesländern sei aber groß. So seien derzeit drei AGZ in Vorbereitung (Oberösterreich, Steiermark und Kärnten), wobei vor Ort mit Regionalmanagern, Sozialpartnern und dem Arbeitsmarktservice zusammen gearbeitet wird.
Gleiche Entlohnung wie Stammpersonal
Szöllösy sieht die Vorteile am AGZ-Modell darin, dass nicht nur Arbeitsplätze in der Region entstehen würden, die Menschen müssten auch nicht auspendeln und die Wertschöpfung und die Abgaben würden ebenfalls in der Region bleiben. Die Mitglieds-Unternehmen eines AGZ ermitteln selbstständig ihre Teilbedarfe, bezahlen aber nur den Bedarf, den sie selbst anmelden ohne dafür eine 40 Stunden-Kraft anstellen zu müssen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, auf eingearbeitetes, eingeschultes Personal zurückgreifen zu können. Dieses kann durch die Beschäftigung in mehreren Unternehmen im Regelfall auf ein abgesichertes Vollzeitanstellungsverhältnis kommen, sich unterschiedliche Kompetenzen aneignen und sich so interessanter für Unternehmen machen. In Absprache mit den Mitgliedsunternehmen werden auch Fortbildungen und Schulungen durchgeführt. Nach dem Prinzip des „equal pay – equal treatment“ (gleiche Bezahlung – gleiche Behandlung) werden die AGZ-Mitarbeiter gleich wie das Stammpersonal des Unternehmens, für das sie gerade arbeiten, entlohnt.
Umsetzung hapert noch
Nach Abschluss des vom Sozialministerium geförderten Pilotprojekts „Zukunftsmodell Arbeitgeberzusammenschluss“, das vom Regionalentwickler progressNETZ gestartet wurde, entwickelte sich daraus der erste klassische AGZ in Österreich, der „AGZeins“. Dieser wurde von Wolfgang Wutzl, Inhaber der Wutzl Gastro e.U., mit neun Unternehmen vor einigen Jahren gegründet. Mittlerweile ist dieser jedoch auf wenige Mitglieder zusammengeschrumpft. Die Hauptgründe liegen für Wutzl darin, dass das AGZ-Modell bei den heimischen Unternehmern noch nicht so durchgedrungen sei, aber auch darin, dass sie ihr Personal ungern mit anderen Unternehmen teilen würden. Die Entlohnung der AGZ-Mitarbeiter sei ein weiterer Grund. „Sie werden nach dem Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung bezahlt, der höher ist als der der Gastronomie und Hotellerie, wodurch höhere Kosten für manche Unternehmer entstehen“, sagt Wutzl, der selbst drei im AGZ beschäftigte Mitarbeiter hat und weiterhin nach neuen Mitgliedsbetrieben im Raum St. Pölten Ausschau halten will.
Weitere Informationen findet man beim von progressNETZ in St. Pölten gegründeten AGZ Ressourcenzentrum Österreich.


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