Swap-Deal - Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Beschuldigte
ST. PÖLTEN. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft führt seit kurzem ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Beschuldigte wegen des Verdachts der Untreue unter Ausnützung einer Amtsstellung nach den §§ 153 Abs 1 und 3 und im zweiten Fall nach 313 StGB in Zusammenhang mit Swap-Geschäften der Stadt St. Pölten durch.

„Konkret prüfen wir den Vorwurf, ob die Beschuldigten im Zeitraum von 2005 bis Ende 2007 diverse Zinsswap- und Devisenoptionsgeschäfte in Umgehung der Vorgaben und unter Vorenthalt von wesentlichen Informationen an den Finanzausschuss abgeschlossen haben, wodurch die Stadt St. Pölten in einem fünf Millionen Euro übersteigenden noch exakt festzustellenden Betrag am Vermögen geschädigt worden sein soll“, berichtet René Ruprecht von der Medienstelle der Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA).
Ermittlungen laufen noch
Eine diesbezügliche Anzeige sei Anfang April 2016 eingelangt. Zunächst seien die Akten aus den diesbezüglichen Zivilverfahren beigeschafft und die Vorwürfe in der Anzeige anhand der Informationen aus den Zivilverfahren unter Beiziehung eines Wirtschaftsexperten der WKStA geprüft worden. Im Anschluss daran wurde das Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Namen der zwei Beschuldigten sowie weitere Informationen wurden aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht verraten.


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