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Freileitungsprojekt: Landesverwaltungsgericht bestätigt Rodungsbewilligung

Leserartikel Jakob Weiermair, 21.12.2016 16:58

STEINBACH/ZIEHBERG/OÖ. Das Landesverwaltungsgericht wies nun auch die Beschwerde gegen die Rodungsbewilligung für das umstrittene Freileitungsprojekt von Vorchdorf nach Kirchdorf ab.

Das Landesverwaltungsgericht entschied über eine Beschwerde in der Causa „110-kV-Freileitung“. Foto: weihbold

Dementsprechend enttäuscht zeigt sich die Bürgerinitiative „110 kV-adé!“. Michael Praschma von „110 kV-adé!“ erklärt: „Die umfangreichen Beschwerdepunkte wurden praktisch vollständig ignoriert, die Rodungen im Wesentlichen wie beantragt bewilligt. Auch dieser neuen Entscheidung kann immer noch ein Aus vom Verwaltungsgerichtshof oder vom Europäischen Gerichtshof blühen.“

„Zwangsrechtsverfahren“

Bei der Projektwerberin Netz OÖ GmbH erklärt man auf deren „Hochspannungsblog“ hingegen, dass man nun mit einer Fortführung der Enteignungsverfahren rechne: „Mit dieser rechtskräftigen Entscheidung rechnen wir nun mit der Fortführung der ebenfalls ausgesetzten Zwangsrechtsverfahren.“

Mit der Freileitung sollen etwaiige Stromengpässe in Zukunft verhindert werden – die Bürgerinitiative „110 kV-adé!“ schlägt in der jahrelangen Auseinandersetzung ein alternatives Erdkabel vor.


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