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STEYR. Beim neuerlich nicht angemeldeten Spaziergang von Corona-Maßnahmengegnern am Sonntagabend waren 2.300 Teilnehmer dabei. Am Ende eskalierte die Situation am Grünmarkt.

 (Foto: LPD OÖ)
(Foto: LPD OÖ)

Am Abend des 2. Jänner fand in Steyr eine nicht angemeldete Versammlung unter dem Titel „Corona-Spaziergang“ statt. Gegen 18.15 Uhr setzte sich der Demozug mit rund 2.300 Teilnehmern Richtung Grünmarkt in Bewegung. Dabei kontrollierte die Polizei die Einhaltung der Tragepflicht der FFP2-Maske. Ein Teilnehmer versetzte dabei einem Polizisten einen Fauststoß, wodurch dieser verletzt wurde, konnte jedoch vorerst in der Menge verschwinden. Die Teilnehmer setzten ihren Marsch fort und trafen kurz vor 20 Uhr wieder beim Stadtplatz ein.

Faustschläge und übelste Beschimpfungen

Gut 100 Teilnehmer befanden sich noch bis 20.45 Uhr vor Ort und feierten bei laut abgespielter Musik. Der Aufforderung durch die Polizei, die Musik zu diesem Zeitpunkt abzustellen, kamen die Verantwortlichen nach. Beim Eintreffen der Demonstranten am Stadtplatz erkannten die Polizisten den Mann wieder, der sie zuvor tätlich angegriffen hatte. Seine Kontrolle wollte dieser, ein 42-Jähriger aus Steyr, jedoch nicht über sich ergehen lassen und versetzte einem Polizisten unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht. Sechs Polizisten versuchten anschließend die Kontrolle fortzusetzen. Der Mann wehrte sich jedoch mit aller Gewalt dagegen und schlug derart intensiv mit Händen und Füßen aus, dass ihm Hand- und Fußfesseln angelegt werden mussten. Drei Polizisten wurden dabei verletzt.

Keine verbotene Waffe dabei (Update)

Bei der Durchsuchung seiner Kleidung fanden die Beamten zudem einen Teleskopschlagstock, der zu den verbotenen Waffen im Sinne des Waffengesetzes zählt. Während der gesamten Kontrolle beschimpfte der Mann die Polizisten aufs Übelste. Er wurde ins Polizeianhaltezentrum eingeliefert.

Update: Wie der ORF OÖ am Mittwoch (5. Jänner) berichtete, stellte sich bei der Überprüfung des vermeintlichen Schlagstockes heraus, dass es sich um eine ausziehbare Fahnenstange handelte und nicht um eine verbotene Waffe.


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