Seine Mutter brachte sie ihm aus Tschechien mit: 16-Jähriger hatte illegale Knallkörper im Rucksack
SIERNING. 51 Knallkörper der Klassen F3 und F4 hatte ein 16-Jähriger am Silvestertag bei einer Polizeikontrolle in Sierning in seinem Rucksack. Teilweise hatte die Pyrotechnik nicht einmal ein CE-Prüfzeichen.
Die Knallkörper hatte dem Jugendlichen seine Mutter aus Tschechien mitgebracht. Die pyrotechnischen Gegenstände, die teilweise keine CE-Kennzeichnung und keine Warnhinweise auf Deutsch hatten, wurden sichergestellt. Der Jugendliche und seine Mutter werden angezeigt.
CE-Kennzeichnung
Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt. Es ist Pflicht für alle weltweit hergestellten Produkte, die in der EU vermarktet werden.
Feuerwerkskörper der Klassen F3 und F4 sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Zusätzlich braucht man spezielle Nachweise. Mehr dazu HIER.
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