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Polizei deckt Tierquälerei auf: Welpen in Steyr-Land sichergestellt

Online Redaktion, 21.05.2025 15:08

STEYR-LAND. Zwei verwahrloste Hundewelpen wurden in Steyr-Land auf der Straße entdeckt. Die Polizei konnte den mutmaßlichen Besitzer ausforschen und stellte bei ihm zahlreiche Missstände fest.

 (Foto: Swanlake/stock.adobe.com (Symbolfoto))
(Foto: Swanlake/stock.adobe.com (Symbolfoto))

Am Donnerstag, 15. Mai, wurden zwei junge Hundewelpen herrenlos auf einer Straße im Bezirk Steyr-Land gefunden. Eine Frau nahm die Tiere in ihre Obhut. Sie informierte umgehend mehrere Stellen – darunter das Tierheim Steyr, Tierschutzorganisationen und eine Tierarztpraxis – über den Fund und erklärte sich bereit, die Welpen vorübergehend zu betreuen, bis der Besitzer gefunden wird.

Die Tiere befanden sich laut Angaben der Finderin in einem sehr schlechten Zustand: Sie waren verdreckt, mit Kot verschmiert, ausgehungert und einer der beiden Welpen hatte eine kupierte Rute – ein Hinweis auf eine möglicherweise illegale Verstümmelung. Die Frau ließ die Tiere sofort medizinisch versorgen.

Besitzer dachte, die Tiere wären gestohlen worden

Am Samstag meldete ein 37-jähriger Mann aus dem Bezirk Steyr-Land den angeblichen Diebstahl seiner beiden Hundewelpen bei der Polizei. Die Ermittlungen führten die Beamten zu der Finderin, bei der sich die Tiere noch befanden.

Am Sonntag suchte die Polizei die Wohnadresse des mutmaßlichen Besitzers auf. Dort entdeckten die Beamten unhygienische Zustände: Mehrere Personen lebten in der Wohnung, es liefen Ratten umher, und es lag Müll und Hausrat herum.

Bei der Kontrolle der Ausreisedokumente der Welpen fiel auf, dass mehrere Angaben unplausibel wirkten. Eine Überprüfung bei der Veterinäruniversität in Rumänien ergab, dass es sich um gefälschte Dokumente handelte. Da der Mann auch keine gültigen Ausreisepapiere für die Tiere vorlegen konnte, wurde er wegen Verstoßes gegen das Tiergesundheitsgesetz (§ 70) angezeigt.

Die Behörden prüfen nun weitere rechtliche Schritte. Die beiden Welpen bleiben vorerst in der Obhut der Finderin bzw. der zuständigen Tierschutzstellen.


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