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STEYR. Nicht nur Mietern kann die Bezahlung des monatlichen Zins Sorge bereiten. Streits wegen ausbleibender Zahlungen bringen gerade private Vermieter mitunter in Nöte. Eine Steyrerin erzählt.

Problematische Mietverhältnisse belasten die Beteiligten nicht nur finanziell. Symbolfoto: Wodicka
Problematische Mietverhältnisse belasten die Beteiligten nicht nur finanziell. Symbolfoto: Wodicka

Nett und höflich sei das Pärchen beim ersten Kennenlernen gewesen. Die 66-jährige Steyrerin Julia M. (Name von der Redaktion geändert) hat ihren beiden Mietern deshalb in der anfänglichen Zeit vieles überlassen: Kleidung, Vorhänge etc. Doch weder Kaution noch Miete hätten die Bewohner im Obergeschoss ihres Hauses bislang an sie bezahlt - die erste Zahlung trudelte von seiten einer sozialen Hilfseinrichtung auf ihrem Konto ein. „Dabei hatte mir der Mann versichert, er habe einen Job in einer großen Steyrer Firma.“ Nun ist M. überzeugt, dass ihre Gutgläubigkeit ausgenutzt wurde - die Arbeitsbescheinigung gar gefälscht war. Zu einigen Zwischenfällen mit den Mietern sei es mittlerweile gekommen, die M. ängstigen.

Seit Jahren vermietet die Steyrerin privat einen Teil ihres Hauses. „Ich beziehe eine ganz kleine Pension, muss irgendwie die Betriebskosten zahlen“, erzählt sie und versichert, dass man dabei nicht an eine große Einkommensquelle denken könne. „Ich muss ja auch in die Wohnung investieren“, sagt sie. Vor Jahrzehnten hat M. gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten die einstige „Bruchbude“ auf Vordermann gebracht. Nun ist sie alleine und auch gesundheitlich stark angeschlagen.

Mit Mietern hat M. bisher nie viel Glück gehabt, wie sie sagt - verschiedenste Problemfälle seien ihr schon untergekommen. „Bei einer Familie hat es zehn Jahre gedauert, bis sie auszog. Die schulden mir viel.“ Bekannten in Steyr und Umgebung, die ebenfalls privat vermieten, würde es ähnlich ergehen, sagt M. „Doch gerade ältere Damen trauen sich oft nichts zu sagen.“

Ihre aktuellen Mieter fordern von M. per Rechtsberater eine Kürzung des Mietzinses. Sie beschweren sich laut anwaltlichem Schreiben, so manches Vertragsdetail werde von der Vermieterin nicht erfüllt.

Gerichtliche Schritte

Am Bezirksgericht Steyr sind Auseinandersetzungen betreffend Mietrecht durchaus ein großes Thema. Im Jahr 2014 waren es rund 400 Mietrechtsangelegenheiten, die behandelt wurden. Vermieter und Mieter haben die Möglichkeit, gemeinsam vor Gericht zu gehen und einen Vergleich zu schließen, sich zu einigen. Weigert sich ein Mieter vehement zu zahlen, kann der Vermieter versuchen, Geld gerichtlich einzubringen. Das geht per Mahnklage beim Bezirksgericht: Der Mieter erhält einen gerichtlichen Zahlungsbefehl, gegen den Einspruch erhoben werden kann. Auch eine Gehaltsexekution oder Pfänden (Fahrnisexekution) sind Maßnahmen, zu denen es kommen kann.

„Will man das Mietverhältnis kündigen, muss das gerichtlich erfolgen“, sagt Alexander Wojakow, Vorsteher am Bezirksgericht Steyr. Eine Zahlungs- und Räumungsklage erfolgt zumeist kombiniert. „Wenn ein Mietzinsrückstand besteht, heißt das, jemand hat seine Verpflichtung laut Vertrag nicht erfüllt. Der Vermieter kann auf Räumung klagen, wenn nicht bezahlt wird“, so Wojakow.

Informationen, welches Vorgehen im individuellen Fall möglich ist, erteilt der jeweilige Rechtsanwalt. Am Steyrer Gericht wird jeden Dienstagvormittag im Rahmen des Amtstages allgemeine Rechtsauskunft erteilt, wenn Personen gerichtliche Schritte erwägen.


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