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Kindergarten: Gebühr für Betreuung am Nachmittag beschlossen

Robert Hofer, 25.01.2018 07:37

STEYR. Der Gemeinderat hat eine neue Tarifordnung für die Kindergärten und Horte beschlossen, damit kann ab 1. Februar die Gebühr für die Nachmittagsbetreuung eingehoben werden.

Für die Kindergarten-Betreuung ab 13 Uhr wird künftig eine Gebühr eingehoben.
Für die Kindergarten-Betreuung ab 13 Uhr wird künftig eine Gebühr eingehoben.

„Was da beim Land hingeschludert wurde, spottet jeder Beschreibung. Das ist Ober-Unter in Reinkultur“, ärgerte sich Steyrs Bürgermeister Gerald Hackl (SPÖ) bei der letzten Gemeinderatssitzung über die vom Landtag beschlossene „Oö. Elternbeitragsverordnung“. Demnach müssen die Kommunen ab 1. Februar – je nach Einkommen – zwischen 42 und 110 Euro im Monat für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten einheben. „Wir hoffen, dass möglichst wenige Kinder von der Nachmittagsbetreuung abgemeldet werden“, so Hackl.

Ausnahme möglich

Damit die Stadt nicht auf den Kosten sitzen bleibt, wurde die entsprechende neue Tarifordnung vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Der Ärger über das Landesgesetz geht allerdings quer durch alle Fraktionen. Für sozial schwache Familien wurde in der Tarifordnung festgelegt, dass die Stadt bei Härtefällen von der Einhebung der Gebühr absehen kann.


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