STEYR. Die Bezirksstelle der Arbeiterkammer verzeichnete bei den Beratungen einen Anstieg um das Dreifache.
Rekordarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Angst um den Job, Probleme bei der Organisation der Kinderbetreuung, finanzielle Sorgen. All das schlug sich auch in den Beratungszahlen der AK Steyr nieder: Ab dem Shutdown Mitte März bis Ende Juni wandten sich 1.978 Ratsuchende telefonisch an das AK-Team im Bezirk. Das sind mehr als dreimal so viele wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Ständige Änderungen
„Es gab eine wochenlange Flut an Gesetzen, Verordnungen und Erlässen, die zum Teil permanent geändert worden sind. Dazu kamen viele Unklarheiten, weil Regelungen der Regierung völlig unkonkret waren und tagelang den Ankündigungen in den Pressekonferenzen hinterherhinkten“, sagt AK-Bezirksstellenleiter Gerhard Klinger. Hauptthemen der Anfragen waren Kündigungen, Kurzarbeit, Kinderbetreuung, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen (Abstände, Schutzmasken, Desinfektion), Home-Office und arbeitsrechtliche Fragen rund um Auslandsurlaube.
Konkreter Beratungsfall: Kündigung im Krankenstand
Eine Steyrerin arbeitete bei einer Werbefirma im Bezirk Linz-Land. Während eines Krankenstandes, der auch ärztlich bestätigt war, wurde die Angestellte überraschend gekündigt. Binnen vier Tagen sollte das Arbeitsverhältnis enden, stand in dem Schreiben. Der Büroschlüssel sei auch umgehend abzugeben. Nur wenige Tage später wurde die Kündigung dann plötzlich in eine fristlose Entlassung umgewandelt und die Angestellte sofort bei der Krankenkasse abgemeldet.
Fristlose Entlassung nicht gerechtfertigt
Die Frau ging zur AK Steyr. Dort war schnell klar, dass sich der Arbeitgeber gesetzeswidrig verhielt: Die Kündigung hätte nicht ohne korrekte Kündigungsfrist – in diesem Fall sechs Wochen – ausgesprochen werden dürfen. Die fristlose Entlassung war eindeutig ungerechtfertigt. Es lag augenscheinlich kein triftiger Grund für eine solche Maßnahme vor. Die AK setzte sich mit der Firma in Verbindung. Dort gab man an, die Frau hätte das Kündigungsschreiben falsch verstanden und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch zur Arbeit kommen sollen.
5.000 Euro Nachzahlung
Da sie nicht mehr erschienen war, wäre sie eben fristlos entlassen worden. Das ließen die AK-Experten/-innen nicht gelten. Nachdem der Arbeitgeber nicht einlenkte, kam es zu einem gerichtlichen Verfahren. Dieses endete schließlich mit einem Vergleich: Die Frau bekam 5.000 Euro Nachzahlung (ausstehender Lohn und Sonderzahlungen sowie Kündigungsentschädigung).
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