Diese Regeln gelten am Eislaufplatz, im Hallenbad und der Sauna
STEYR. Mit Freitag, 17. Dezember, öffnen die Stadtbetriebe Steyr (SBS) das Hallenbad, die Sauna und die Kunsteisbahn.

Da die Infektionszahlen nach wie vor sehr hoch sind, werden die Öffnungen von strengen Maßnahmen begleitet. Generell gilt die 2G-Regel (geimpft/genesen) für das Betreten von Hallenbad, Sauna und Kunsteisbahn. Es gilt auch Maskenpflicht in den Innenräumen, mit Ausnahme in Feuchträumen wie Duschen und Schwimmhalle.
Für Kinder, die der allgemeinen Schulpflicht (ab sieben Jahren) unterliegen, gilt bis einschließlich der neunten Schulstufe der Ninja-Pass als 2-G-Nachweis. Dieser ist laut Verordnung auch am Wochenende gültig.
Weitere Informationen der SBS
- Im Bereich Hallenbad und Sauna wird eine Kontaktdatenerhebung durchgeführt. Gäste werden gebeten, die entsprechenden Dokumente an den Kassen vorzuweisen.
- Bitte auf die Hygiene-Maßnahmen achten (Hände waschen und desinfizieren).
- Ein Mindestabstand von zwei Metern sollte eingehalten werden.
- Aktuell kann in der Sauna das sogenannte „Wacheln“ nicht durchgeführt werden.
Kurzfristige Änderungen aufgrund der Rechtslage sind möglich.
Stadtbusse im Normalbetrieb
Die Stadtbetriebe Steyr (SBS) werden ab 17.Dezember den Normalbetrieb der Hauptlinien 1 (Münichholz), 2/4 (Resthof–Tabor) und 3 (Bahnhof–Stadtplatz–Ennsleite) wieder aufnehmen und die Betriebszeit wieder bis 22 Uhr umstellen. Wegen des Lockdowns hat man die Betriebszeiten der Hauptlinien 1, 2/4 und 3 auf 20.30 Uhr verkürzt.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden