Trotz beidseitiger Lungentransplantation wurde Steyrer Invaliditätspension verweigert
STEYR. Erst durch eine Klage mit Hilfe der Arbeiterkammer und einem entsprechenden Gerichtsurteil kam ein 51-jähriger Arbeiter zu seinem Recht.

In vielen strittigen Fällen einigen sich die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und Arbeiterkammer auf einen Vergleich. Es gibt aber auch Fälle wie jenen eines 51-jährigen Arbeiters, dem sogar nach einer beidseitigen Lungentransplantation die Invaliditätspension verweigert wurde.
Zu der notwendig gewordenen Lungentransplantation kam noch eine massive Herzkrankheit und eine Covid-Infektion hinzu, die den Arbeiter auf die Intensivstation brachte. Dennoch lehnte die PVA per Bescheid die Invaliditätspension ab.
Die AK Steyr klagte gegen den Bescheid und bekam per gerichtlichem Urteil in erster Instanz recht. Die PVA akzeptierte das Urteil und verzichtete auf weitere Rechtsmittel. Dem Arbeiter wurde die Invaliditätspension gewährt.
„Dieser Erfolg der AK-Experten zeigt einmal mehr, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und Rat bei der nächstgelegenen AK-Bezirksstelle zu suchen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
AK Steyr
Redtenbachergasse 1a
E-Mail: steyr@akooe.at
Telefon: +43 50 6906 5116


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