Herkunftskennzeichnung wird umgesetzt: #draufgschAUT in der Kantine
STEYR. Mit der Kampagne „#draufgschAUT in der Kantine“ stellte der Bauernbund die Herkunftskennzeichnung in Großküchen vor, die seit September verpflichtend umgesetzt werden muss. „Damit ist es nun möglich, in allen Kantinen im Bezirk Steyr bewusst zu österreichischer Qualität zu greifen“, freuen sich Bezirksbäuerin Landtagsabgeordnete Regina Aspalter und Bauernbund-Bezirksobfrau Edeltraud Huemer, bei ihrem Besuch in der Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule (LWBFS) Kleinraming.

„Den Menschen in Österreich ist Regionalität bei der Herkunft ihrer Speisen wichtig, viele befürworten daher auch eine ordnungsgemäße Kennzeichnung von Lebensmitteln. Mit der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung setzen wir einen wichtigen ersten Schritt in Richtung mehr Transparenz am Teller um“, betont Obfrau Huemer.
Herkunftskennzeichnung ermöglicht bewussten Griff zu österreichischen Speisen
Die neue Herkunftskennzeichnung umfasst täglich 2,2 Millionen Speisen. „Damit konnten wir einen ersten Meilenstein setzen, sind damit immerhin nahezu zwei Drittel aller Mahlzeiten, die täglich außer Haus verzehrt werden, betroffen. Die Konsumentinnen und Konsumenten bekommen die Klarheit, die sie brauchen“, so die Bezirksbäuerin.
Großküchen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen oder Betriebskantinen müssen ihre Kunden über die Herkunft von Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen-, Geflügel- oder Wildfleisch, Milch und Ei in Speisen informieren. Die Kennzeichnung der Herkunft muss leicht ersichtlich sein und schriftlich erfolgen. Für die Auslobung auf der Speisekarte sind die Kantinenbetreiber verantwortlich.
„Die neue Verordnung verdeutlicht, wie eine gemeinsame positive Haltung zur Herkunftskennzeichnung zu praktikablen Lösungen führen kann. Das dient nicht nur der Transparenz, sondern ist auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, unterstützt die heimische Landwirtschaft und bringt unsere tagtäglichen Leistungen eindrucksvoll vor den Vorhang“, sagt Aspalter und ergänzt: „Die Gemeinschaftsverpfleger sind sich der Bedeutung von heimischen Produkten in der Verpflegung seit Jahren bewusst, da sie zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung beitragen. Die Verarbeitung österreichischer Erzeugnisse war bereits jetzt ein integraler Bestandteil ihrer Arbeit.“
„Es darf eine Steigerung der Nachfrage nach heimischen Produkten erwartet werden. Davon profitieren nicht nur die Bäuerinnen und Bauern, auch Konsumenten können sich sicher sein, dass sie regionale, hochwertige Lebensmittel konsumieren“, ist auch Direktorin Ursula Forstner von diesem 1. wichtigen Schritt überzeugt.
Mit „Gut zu wissen“ ist draufgschAUT!
Die Initiative „Gut zu wissen“ der Landwirtschaftskammer Österreich unterstützt mit ihrem Kontrollsystem auf Basis einer AMA-Richtlinie die Betriebe bei der Umsetzung der Herkunftskennzeichnung. In zahlreichen Kantinen und Gemeinschaftsverpflegungsbetrieben wissen die Konsumentinnen und Konsumenten bereits seit mehreren Jahren, woher Milch, Fleisch und Eier am Teller stammen.
„Aktuell werden 71,2 Millionen Essensportionen pro Jahr von 921 freiwillig teilnehmenden Unternehmen gekennzeichnet. Mit „Gut zu wissen“ können wir Kindergärten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen bei einer raschen und einfachen Umsetzung der Herkunftskennzeichnung unterstützen. Mit der Teilnahme an „Gut zu wissen“ und dem Zertifikat ist die gesetzliche Verordnung erfüllt, daher erspart sich der Betrieb eine zusätzliche behördliche Kontrolle: Nur Transparenz schafft Vertrauen, daher sollte eine Herkunftskennzeichnung für die Gastronomie im Rahmen von „Gut zu wissen“ offenstehen“, so Katharina Tidl, Leiterin der Initiative der Landwirtschaftskammer Österreich.


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