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STEYR. Die Festnahme des freien Journalisten Michael Bonvalot bei einer Demo am Steyrer Stadtplatz schlägt nach wie vor hohe Wellen. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) verteidigt das Einschreiten der Polizei, Bürgermeister Markus Vogl (SPÖ) sieht die Amtshandlung kritisch.

Journalist Michael Bonvalot wurde von der Steyrer Polizei abgeführt und mehrere Stunden - bis die Demo vorbei war - in Gewahrsam genommen. (Foto: e-steyr.com)

Seit rund sechs Jahren findet der sogenannte Steyrer Spaziergang jeden Sonntag statt. Viele Einwohner sind davon genervt. Die Demo ist dauerhaft genehmigt, ein Ende nicht in Sicht. Den Steuerzahlern kosten die Aufmärsche durch die Polizeieinsätze jede Menge Geld, bisher rund zwei Millionen Euro.

Letzten Sonntag fand die 300. Auflage statt, der freie Journalist Michael Bonvalot wollte wie er sagt, „vom rechten Aufmarsch berichten“. Letztlich wurde er verhaftet und mehrere Stunden festgehalten (Tips-Artikel). 

Verhältnismäßig und korrekt

Innenminister Gerhard Karner stellte in einer Aussendung klar, dass die politische Einstellung von Teilnehmern für die Polizei keine Rolle spiele: „Egal, ob ‚links‘ oder ‚rechts‘, jeder hat sich an Regeln zu halten.“ Die Beamten seien verhältnismäßig und korrekt vorgegangen, das würden auch die „Bodycams“ der Polizisten zeigen.

Die Video-Aufnahmen der Amtshandlung von Bonvalot sprechen hingegen eine andere Sprache. Darauf ist unter anderem zu hören, wie ein Polizist sagt: „Der Versammlungsleiter will sie nicht da haben, das ist sein Recht.“ Dem widerspricht Bonvalot freilich: „Selbstverständlich kann sich ein Versammlungsleiter nicht aussuchen, welche Medien von seiner Kundgebung berichten.“

Verunsicherte Bürger

Bürgermeister Markus Vogl hat Zweifel über die Korrektheit der Amtshandlung. „Es erreichen uns viele Nachrichten von verunsicherten Bürgern“, sagt der Stadtchef. Der Eindruck in Teilen der Bevölkerung, dass polizeijuristische Einschätzungen nicht für alle Menschen gleich seien, sei untragbar. Das mache Menschen Angst.

„Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut - aber das gilt auch für die Pressefreiheit. Berichterstattende Journalisten müssen ebenso geschützt werden wie die Teilnehmer einer Demonstration“, betont Vogl.

Zweierlei Maß

Die getroffene Einschätzung des Polizeijuristen erwecke laut Vogl erneut den Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen werde. Seit Jahren würden die sonntäglichen Spaziergänger mit prominenter Beteiligung von Gottfried Küssel bis zu Ken Jebsen Steyr bedauerlicherweise zu einer Anlaufstelle für demokratiefeindliche Gruppen machen. „Die Polizei fand bisher keine Gründe für eine Untersagung“, berichtet Vogl, damit sei das Recht auf Versammlungsfreiheit zu respektieren.

Dass nun aber ein Journalist, der sich mit gültigem Presseausweis ausweisen konnte, aus einem Abstand von 50 Metern berichten sollte und dann auch noch festgenommen wurde, sei in diesem Zusammenhang schwer zu verdauen.


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