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Aus für Gratis-Kindergarten am Nachmittag

Silke Kreilmayr, 29.01.2018 14:51

LINZ/ANSFELDEN/TRAUN/LEONDING.  Mit knapper Mehrheit segnete der Linzer Gemeinderat das „Linzer Tarifmodell“ ab, das stärkere Entlastungen als das vom Land vorgesehene Modell vorsieht. Der Ansfeldner Bürgermeister wollte es dem Linzer gleichtun, bekam dafür aber keine Mehrheit. 

Ab 13 Uhr müssen die Eltern für die Betreuung wieder zahlen.Lordn/ Shutterstock.com
Ab 13 Uhr müssen die Eltern für die Betreuung wieder zahlen.Lordn/ Shutterstock.com

Eltern, die mit einem monatlichen Haushaltseinkommen von maximal 1471 Euro auskommen müssen, bezahlen beim Linzer Tarifmodell weiterhin keine Gebühr für die Nachmittagsbetreuung.

„Davon profitiert fast ein Drittel der Eltern“, so die Grüne Bildungsstadträtin Eva Schobesberger.

Auch Ansfeldens Stadtchef Manfred Baumberger wollte Familien mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 1400 Euro den Mindestbetrag von 42 Euro ersparen: „Leider habe ich dafür im Gemeinderat keine Mehrheit bekommen.“

Andrea Hettich (VP): Unkostenbeitrag ist fair und notwendig

Der Gemeinderat hat das vom Land vorgegebene Tarifmodell mit Stimmen der VP und der FP beschlossen. In Härtefällen soll der Stadtrat über die Beitragsbefreiung entscheiden.

„Für die hochwertige Kinderbetreuung ab 13 Uhr einen Unkostenbeitrag zu verrechnen, finden wir fair und notwendig. Umgerechnet auf Basis des Höchsttarifes ergibt das einen Stundentarif von 1,83 Euro. Das muss uns wohl eine super Betreuung wert sein“, so Andrea Hettich (VP), Sozialstadträtin von Ansfelden.

Zumal durch die Sparmaßnahmen des Landes der Schuldenrucksack für die Kinder reduziert werde.

Traun will Modell entschärfen

„Wir müssen eine Vorgabe des Landes umsetzen, deren Fristenlauf viel zu knapp war. Hätte man die Änderungen mit Ende des Kindergartenjahres umgesetzt, wären eine ordentliche Planung und Information an die Eltern möglich gewesen“, sagt Rudolf Scharinger (SP), Bürgermeister von Traun.

Momentan seien für die Stadt weder Kosten noch die Anzahl der Kinder abschätzbar.

„Wir haben uns dazu entschlossen, dass Härtefälle mit geringem Einkommen weiterhin nichts zahlen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten muss die Stadt alleine tragen. Beschließen werden wir dies in einer außerordentlichen Sitzung des Gemeinderates“, so Scharinger.

Leonding entlastet Mehrkindfamilien

Konsens gab es im Leondinger Gemeinderat am Dienstag (30. Jänner) quer durch alle Fraktionen, dass zumindest jene Fälle abgefedert werden sollen, die den Mindestbetrag zahlen müssten - also entsprechend wenig Einkommen haben.

Die Sätze richten sich nach dem Ausgleichszulagenrichtsatz 2018. Das bedeutet für eine Person: 909 Euro, für Ehe/Lebensgemeinschaften 1.364 Euro und für jede weitere unterhaltspflichtige Person im Haushalt 170 Euro. Diese Kleinstverdiener wurden beitragsfrei gestellt. 

Als Zusatz forderten die Grünen gemeinsam mit FPÖ und ÖVP einen Mehrkindabschlag von 50 Prozent, der ursprüngliche Entwurf, den die SPÖ forderte, war lediglich mit 20 Prozent geplant. Dieser geänderte Vorschlag wurde entsprechend von FPÖ, ÖVP und Grüne beschlossen, die SPÖ blieb bei ihrer ursprünglichen Forderung.

„Über den Geschwisterabschlag hätte man diskutieren können. Doch nicht so wie von dieser unheiligen Allianz aus ÖVP, FPÖ und Grünen vorgeschlagen. Außerdem hätte aus meiner Sicht eine Diskussion erst dann Sinn gemacht, wenn sich abschätzen lässt, welche weiteren Kosten das für die Gemeinde bedeutet. Denn schon ohne diese Änderung kommen Kosten von etwa 100.000 Euro auf Leonding zu. Freuen können sich über diese Regelung jedenfalls vor allem Eltern mit mehreren Kindern aus wohlhabenden Familien, profitieren sie hier doch sehr unverhältnismäßig. Die Wahrung einer sozialen Symmetrie gelingt so nicht“, sagt Vizebürgermeisterin Sabine Naderer-Jelinek, Familienreferentin in Leonding. 

Die von der SPÖ vorgeschlagenen flexibleren An- und Abmeldemodalitäten für Eltern fand keine Mehrheit im Gemeinderat. 

Die OÖ. Elternbeitragsverordnung 2018 wurde in der Sitzung der OÖ. Landesregierung am 15. Jänner beschlossen und tritt mit 1. Februar in Kraft.

Der Tarif beträgt drei Prozent vom Brutto-Familieneinkommen bei fünf Tagen Betreuung pro Woche (mindestens 42 Euro, höchstens 110 Euro).

Bei drei Tagen Betreuung zahlen die Eltern 70 Prozent vom 5-Tages-Tarif (mindestens 29 Euro, höchstens 77 Euro).

Bei zwei Tagen: 50 Prozent vom 5-Tages-Tarif (mindestens 21 Euro, höchstens 55 Euro)

Ermäßigungen gibt es für Geschwister und Freistellung für von der Gemeinde definierte „soziale Härtefälle“.


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