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ULRICHSBERG. Das Landesverwaltungsgericht hat der Beschwerde von Water of Life, das in Ulrichsberg eine Wasserabfüllanlage errichten will, stattgegeben und die wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme erteilt.

Die Grundwasserentnahme und Abfüllung von Böhmerwaldwasser in Ulrichsberg ist nach Urteil des Landesverwaltungsgerichtes erlaubt. Foto: Wodicka

Zuvor waren die beiden Projektbetreiber Johannes Pfaffenhuemer aus Kirchdorf (Water of Life) und Adolf Bauer an der Rohrbacher Bezirkshauptmannschaft gescheitert. Diese hat die beantragte Bewilligung zur Wasserentnahme und anschließender Abfüllung versagt. In dem Bescheid betonte die Behörde, dass die geplante Grundwasserentnahme aufgrund der möglichen Verknappung der Wasserressource und des massiven Widerstands der regionalen Bevölkerung eine so starke Beeinträchtigung von öffentlichem Interesse darstelle, die der Bewilligung entgegensteht. Der angesprochene Widerstand zeigte sich in rund 10.000 Unterschriften gegen das Projekt, die die AG Böhmerwaldwasser gesammelt hat.

„Vergleichsweise geringe Entnahmemenge“

Gegen diesen Bescheid haben die Projektbetreiber Beschwerde eingelegt - und jetzt Recht bekommen: „Auf Basis des umfangreichen Ermittlungsverfahrens, insbesondere unter Beiziehung von Sachverständigen aus den Bereichen Geohydrologie, Wasserbautechnik sowie Hygiene und Humanmedizin, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, in denen sämtliche Verfahrensbeteiligte ihre Standpunkte umfassend darstellen konnten, kam das Landesverwaltungsgericht zum Ergebnis, dass der Beschwerde stattzugeben war“, heißt es in einer Medienaussendung. Bei der vergleichsweise geringen Spitzenentnahmemenge von 0,6 Liter pro Sekunde sei eine Übernutzung des erschlossenen Grundwasservorkommens ausgeschlossen und eine dauerhafte Absenkung des Grundwasserspiegels mit hoher Sicherheit nicht zu erwarten. Die Experten gehen davon aus, dass auch unter Berücksichtigung auftretender Trockenperioden die Wasserversorgung gesichert ist. 

Kein Ausverkauf

Hinsichtlich des befürchteten „Ausverkaufs“ des Wassers ins Ausland hat das Landesverwaltungsgericht festgestellt, dass eine Bewilligung nur dann versagt werden kann, wenn sich das Vorhaben für den inländischen Wasserhaushalt als nachteilig erweist. Dies ist im gegenständlichen Fall, insbesondere auch aufgrund der geringen Abfüllmenge, nicht gegeben. Adolf Bauer sagt dazu: „Ein Jahr ist jetzt seit der Wasserrechtsverhandlung vergangen und von Anfang an war klar, dass es nur positiv für uns ausgehen kann - obwohl die Gegner mit bewussten Falschmeldungen agiert haben.“ Er freut sich über die nun erteilte Bewilligung.

Diese wurde befristet und unter Vorschreibung weiterer Auflagen, erteilt. Zum Schutz des Brunnens gegen Verunreinigung sowie Beeinträchtigung der Ergiebigkeit wurde ein Wasserschutzgebiet festgelegt.

Aktivitäten gehen weiter

Die Kritiker des Projekts, die AG Böhmerwaldwasser, wollen nach diesem „nicht nachvollziehbaren und völlig unverständlichen Urteil“ indes nicht klein beigeben und betonen, dass die Aktivitäten weitergehen. Vor allem sei auch die Politik gefordert, gegen das Projekt aufzutreten und das Böhmerwaldwasser zu schützen.


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