14 Überweisungen an Betrüger getätigt
URFAHR-UMGEBUNG. Im Zeitraum von mehr als einem Jahr tätigte ein 73-jähriger Pensionist insgesamt 14 Überweisungen an verschiedene Banken im Ausland. Dazu kam es, nachdem dieser im Internet auf eine Geldanlageform aufmerksam wurde, bei der ein Broker hohe Gewinnsummen versprach.

Konkret wurde der 73-jähriger Pensionist aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung im Februar 2020 auf die Geldanlageform im Internet aufmerksam. Ein Broker versprach dabei hohe Gewinne. Diese angeblichen Gewinne sowie die eingezahlten Beträge werden jedoch offensichtlich nicht an die Anleger ausbezahlt. Der 73-Jährige tätigte im Zeitraum von Februar 2020 bis Mai 2021 insgesamt 14 Überweisungen an verschiedene Banken im Ausland. Diese gingen unter anderem nach Litauen, Thailand und Großbritannien. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ergibt sich eine Schadenssumme eines fünfstelligen Eurobetrags. Weiters überwies der Pensionist Mitte Jänner 2022 auch noch einen vierstelligen Betrag an eine Bank in Deutschland. Trotz schriftlichem Rückforderungsantrag erfolgte keine Rückerstattung, da der Geldbetrag bereits weitertransferiert worden war. Schutz vor Betrügern Um sich vor Internetbetrug zu schützen, rät die Polizei zu folgenden Maßnahmen: Das schnelle Geld sowie hohe Gewinnchance gäbe es auch im Internet nicht. „Wenn Ihnen etwas „zu schön, um wahr zu sein“ scheint, ist es höchst wahrscheinlich Betrug“. Weiters wird dazu geraten, im Internet zu recherchieren ob es bereits Warnungen oder Beschwerden zu den Plattformen und Gesellschaften gibt, etwa über Watchlist Internet oder Suchmaschinen-Ergebnissen. Im Falle von Trading- und Handelsplattformen sei es weiter wichtig, zu überprüfen, ob eine entsprechende Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) besteht. Geprüft werden sollte auch, ob es von der FMA eventuell bereits eine Warnung gibt. Hinweise und Anfragemöglichkeiten gibt es online unter www.fma.gv.at. Außerdem sollen Nutzer sich die Trading-Plattform genau ansehen: Gibt es ein Impressum? Ist ein Verantwortlicher telefonisch erreichbar? Nimmt man sich Zeit, um das Geschäftsmodell zu erklären? Treffen diese Punkte nicht zu, so sollte man keine Geschäfte tätigen. Auch ein Blick auf die Allgemeinden Geschäftsbedingungen, kurz AGBs, kann helfen: dort sollte hinterfragt werden, ob diese schlüssig und seriös sind. Ein weitere Hinweis zeigt sich bei einer Einzahlung: wird man nach dieser sofort kontaktiert und wird nachdrücklich mehr Geld gefordert, sollte man keinesfalls weitere Summen einzahlen. Weiters wichtig zu wissen: Kreditkartenzahlungen sind teilweise bis zu drei Wochen stornierbar und die Zahlungen können rückgefordert werden. Wer bereits einen Schaden erlitten hat, sollte auf jeden Fall eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle tätigen. „Sie brauchen sich nicht zu schämen - Ihre Mitarbeit kann für Ermittlungstätigkeiten hilfreich sein. Melden Sie den Sachverhalt auch der FMA“, heißt es in der Polizeiaussendung.


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