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Frauenmord in Bad Leonfelden: 18-Jähriger erschlägt 19-Jährige nach Casinobesuch

Online Redaktion, 13.02.2023 12:13

BAD LEOFELDEN/MAUTHAUSEN/STEYR. Am Sonntag, 12. Februar, ist in Bad Leonfelden neben einer Forststraße die Leiche einer 19-Jährigen aus Steyr Stadt gefunden worden. Noch am Nachmittag gesteht ein 18-Jähriger aus dem Bezirk Perg die Tat. Nach einem Casinobesuch soll es zu einem Streit gekommen sein. (Stand 13.2.2023, 12:13 Uhr)

  1 / 2   Am Sonntag, 12. Februar, wurde die Leiche einer 19-Jährigen aus Steyr in Bad Leonfelden entdeckt. (Foto: Team Fotokerschi.at / Brandstätter)

Ein Mann hat die Leiche der jungen Frau am Sonntagmorgen neben einem Forstweg in der Nähe der Sternsteinlifte entdeckt. Um kurz vor 8 Uhr meldete er den Fund über den Polizeinotruf. Die Identität von Täter und Opfer war noch unbekannt. Sonntagmittag meldete sich der Bruder des mutmaßlichen Täters: Er sagt, dass ihm sein Bruder soeben mitgeteilt habe, dass er eine Frau ermordet habe. Die Cobra nahm einen 18-Jährigen aus dem Bezirk Perg in Mauthausen widerstandslos fest. Der mutmaßliche Täter ist geständig, in seinem Auto wurden Blutspuren gefunden. Die Frau soll mit einer Schneestange erschlagen worden sein.

Massive Gewalteinwirkung

„Die Obduktion am Sonntag hat gezeigt, dass beim Opfer eine massive Gewalteinwirkung auf Gesicht und Kopf stattgefunden hat“, sagt Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz. Der Staatsanwaltschaft liegt zum Tips-Redaktionsschluss am 13. Februar noch keine Aussage des Täters vor, doch rein mündlich werde überliefert, dass die Tat im Zusammenhang mit einem Casinobesuch stattgefunden haben soll. Der Täter habe viel Geld verloren und es sei ein Streit darüber entbrannt, ob man zurückfahren solle. Die Tatwaffe ist eine Schneestange.

Psychiatrische Erkrankung

Der Täter wurde festgenommen und am Montagmittag noch von der Polizei vernommen. Am Montagnachmittag soll der Täter in die Justizanstalt Linz eingeliefert werden, dann wird die Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft beantragen. „Aktenkundig ist bereits, dass der Täter eine psychiatrische Erkrankung hat. Er wurde dafür offensichtlich auch behandelt. Ob das in Richtung einer Zurechnungsunfähigkeit geht, kann man jetzt noch nicht sagen. Man wird im Laufe des Ermittlungsverfahrens ein Gutachten einholen und dies klären müssen“, sagt Ulrike Breiteneder.

20 Jahre Maximalstrafe

Den Täter erwartet eine Freiheitsstrafe von maximal 20 Jahren, weil er noch nicht erwachsen ist. „Erwachsene müssten mit einer lebenslangen Strafe rechnen. Der Täter ist aber erst 18 Jahre und somit noch ein sogenannter junger Erwachsene“, erklärt Ulrike Breiteneder.


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