Unruh-Nacht: Wenn aus Brauchtum Sachbeschädigung wird
URFAHR-UMGEBUNG. Seit eh und je ist die Unruhnacht ein beliebter Anlass bei Kindern und Jugendlichen, sich kleine Scherze bei der Bevölkerung zu erlauben. Dass es aber auch hier Grenzen gibt, zeigen einige unschöne Vorfälle, die sich vergangene Woche im Bezirk ereignet haben.
Laut dem Oö. Brauchtumskalender handelt es sich bei der Unruhnacht, die jedes Jahr in der Nacht von Pfingstsonntag auf Pfingstmontag stattfindet, um die bekannteste dieser Art neben der Walpurgis- oder Bosheitsnacht von 30. April auf den 1. Mai und der Nacht von Ostersonntag auf Ostermontag, wo in Obertraun der Brauch des „Oaradlns“ ausgeübt wird. Bei der Unruhnacht – oder auch Störnacht – zu Pfingsten spricht man laut dem Kalender von einer Zeit des Unfugs und der Rüge, in der zur Ordnung gemahnt wird. Konkret gehe es darum, kleine Scherze mit nicht solide verwahrten Gegenständen zu treiben. Diese wurden zum Beispiel auf einem öffentlichen Platz zusammengetragen, Geschäftsschilder wurden vertauscht oder Türklinken mit Zahnpasta eingerieben. Neben diesen waren in der Unruhnacht sowie in der Mainacht traditionell aber auch Liebesbeweise angesagt.
Vandalismus in Lichtenberg
Doch nicht immer bleibt es nur bei kleinen harmlosen Scherzen, wie vergangene Woche auch Vorfälle im Bezirk zeigten. Neben einigen eher unlustigen Aktionen stellten vor allem jene Vorkommnisse in Lichtenberg ein besonders drastisches Beispiel dar: Dort wurden Leitpflöcke, Plakatständer, ein Hinweisschild und mehrere Zeitungen beschädigt. Die Beschädigungen zogen sich laut Polizei von der Pöstlingbergstraße über den Zehentweg, Breuerweg, Aignerstraße und über einen Feldweg Richtung Schlagbergstraße. Außerdem wurde ein Heuballen angezündet, was gegen fünf Uhr einen Feuerwehreinsatz auslöste. Mehrere Spuren sowie Beweismittel konnten dabei gesichert werden. Daraufhin wurden sachdienliche Hinweise von der Bevölkerung erbeten. Auf Nachfrage von Tips bei der Polizeiinspektion Puchenau heißt es dort, dass bereits einige Hinweise eingetroffen seien. Sollte aber noch jemand konkrete Informationen haben, könne man sich nach wie vor bei der Polizei unter 059133/4338 melden.
„Das ist Sachbeschädigung“
Verärgert über die Ereignisse zeigte sich gegenüber Tips auch die Lichtenberger Bürgermeisterin, Daniela Durstberger. Denn in der Unruhnacht wurden auch zwei Ortstafeln abmontiert. Eine davon wurde in Kirchschlag, die andere in Gramastetten wiedergefunden. Diese mussten von Mitarbeitern des Bauhofes abgeholt werden. Durstberger: „Das ist sicher Sachbeschädigung, das hat mit Brauchtum grundsätzlich nichts mehr zu tun.“
Rechtliche Folgen
Dass solche „Scherze“ rechtliche Folgen haben können, bestätigt auch Alois Birklbauer, Strafrechtsexperte an der Johannes Kepler Universität Linz. Denn was Sachbeschädigungen betreffe, gäbe es rechtlich gesehen sehr wenig Toleranz in Bezug auf Brauchtum. Während dieses zum Beispiel beim Maibaum-Stehlen das Delikt des Diebstahls ausschließen würde, sei das Bewerfen von Fassaden mit Eiern im Zuge von Halloween eine klare Sachbeschädigung. Was das Verstecken von Gegenständen betrifft, so sei dies laut dem Experten wahrscheinlich nicht strafbar, wenn der Betroffene sie wieder findet.
Ernst werde es aber zum Beispiel beim Abmontieren von Verkehrsschildern, die zu einer Verkehrs-Gefährdung führen könnten. Das habe nichts mit Brauchtum zu tun, ebenso wie im Falle von Lichtenberg das Verbrennen des Heuballens. Was die strafrechtlichen Folgen angeht, so ist weiters das Alter der jungen Unruh-Gänger entscheidend: Denn unter 14 Jahren gibt es kein Strafrecht. Aber: „Mit einer polizeilichen Registrierung müssen sie aber mitunter trotzdem rechnen, das ist ja keine Strafe. Aber dass zum Beispiel die Daten aufgenommen werden, dass die auch mitunter gespeichert werden, das ist möglich“, so Birklbauer. Ab 14 Jahren würden dann einem Jugendlichen bis 18 bei einer einfachen Sachbeschädigung bis zu drei Monate Freiheitsstrafe und ab 18 Jahren ungefähr sechs Monate als Maximum drohen.
Verfahren werden meist anders erledigt
In Bezug auf die drohenden Freiheitsstrafen betont der Experte aber auch: „Dazu wird es aber meistens nicht kommen, weil man das Verfahren anders erledigt“. Birklbauer spricht dabei die sogenannte Diversion an, bei der das Verfahren eingestellt wird. Der Schaden müsse dabei aber dennoch gut gemacht werden. Handelt es sich um eine etwas gravierendere Straftat könnten auch einige Stunden Sozialarbeit oder gemeinnützige Arbeit verordnet werden.
„Aber natürlich es ist nicht nichts, man muss zur Polizei, man hat einen Haufen Ärger, man muss ein Protokoll ausfüllen und es kann eine Belehrung geben und so weiter. Es wird keiner vernichtet, wenn es nicht ganz zu gravierend war, aber es ist auch nicht so, dass nichts passieren wird“, so der Experte.
Durchaus höher Ausfallen könnte eine Strafe übrigens in Bezug auf den brennenden Heuballen. Und zwar dann, wenn Gemeingefährdung vorliegt, wenn dies etwa in einem Wohngebiet geschehen ist. Hier sei die Gefährdung größer, als wenn „nur“ ein Gegenstand beschädigt werde.
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