Urfahr-Umgebung: Frau gewann Streit um höheres Pflegegeld
URFAHR-UMGEBUNG. Eine 66-jährige Frau aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung wandte sich an die Arbeiterkammer (AK). Sie war bereits als Kleinkind an Kinderlähmung erkrankt. Als sie bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Erhöhung ihres Pflegegelds stellte, begann für die Frau ein unvorstellbarer ein Nervenkrieg.
Der gesundheitliche Zustand der zeitlebens an Kinderlähmung erkrankten Frau verschlechterte sich seit einigen Monaten. So konnte sie sich zum Beispiel überwiegend nur noch mit einem Rollstuhl fortbewegen. Also stellte die Frau bei der PVA einen Antrag auf Erhöhung ihres Pflegegelds. Für die 66-Jährige begann damit eine aufreibende Zeit. Sie berichtete, dass sie die PVA von ihrem Wohnort im Bezirk Urfahr-Umgebung zu einer Ärztin in Wels schickte, die das Gutachten machen sollte. Einige Zeit später kam dann der Bescheid der PVA, dass ihre Pflegegeldstufe nicht erhöht würde.
Höheres Pflegegeld ist rückwirkend zu zahlen
Der AK-Rechtschutz kam zur Ansicht, dass eine höhere Pflegegeldstufe gerechtfertigt sei. Die Frau entschied sich, mit Hilfe der Arbeiterkammer Klage einzureichen. Im Zuge des Verfahrens schickte das Gericht einen beauftragten Gutachter zu einem neuen, umfassenden Gutachten zu der Frau nach Hause. Auf Basis dieses Gutachtens kam es zum Vergleich: Die PVA musste rückwirkend ab Antragstellung Stufe drei statt Stufe zwei der Pflegegeldes auszahlen – 502,8 statt 322,7 Euro monatlich.
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