Sicheres Hantieren mit Feuerwerkskörpern: Leiter des Zivilschutzes Urfahr-Umgebung informiert
BEZIRK. Der Jahreswechsel steht vor der Tür und damit auch der vermehrte Einsatz von Feuerwerkskörpern. Um Unfälle mit Personen- und Sachschäden zu vermeiden, gibt Reinhold Peherstorfer, Bezirksleiter des Zivilschutzes Urfahr-Umgebung, Sicherheitshinweise für den gefahrlosen Umgang mit Feuerwerkskörpern.
Unsachgemäßes Hantieren, Abfeuern unter Alkohol, die Weitergabe von Feuerwerkskörpern an Kinder, Witterungseinflüsse, selbst produzierte Knallkörper, illegale Böller sowie Vandalismus mit Feuerwerkskörpern führen jedes Jahr zu zahlreichen Unfällen mit Personen- und Sachschäden. Um dies zu vermeiden, gilt es, einige Punkte zu beachten. „Der Abschuss von Feuerwerkskörpern darf nur aus fest verankerten Röhren erfolgen, niemals aus der Hand. Das Zünden vom Balkon aus ist zu unterlassen“, heißt es seitens Reinhold Peherstorfer, Bezirksleiter des Zivilschutzes Urfahr-Umgebung. Nach dem Anzünden ist genügend Sicherheitsabstand einzunehmen. „Blindgänger frühestens nach zehn Minuten wieder angreifen und entsorgen, keinesfalls weitere Zündversuche vornehmen oder daran basteln. Am besten ist, sie mit Wasser zu übergießen, um eine unkontrollierte Nachzündung zu vermeiden“, so Peherstorfer. Wichtig ist zudem, die Ruhezonen vor Spitälern und Pflegeheimen zu beachten.
Was ist im Falle einer Verletzung zu tun?
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einer Verletzung, sollte die Verbrennung mit kaltem Wasser oder Schnee gekühlt und notfalls ein Arzt aufgesucht werden.
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