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"Erinnerungsbruchstücke und Säulen" aus Wilhering: Gallneukirchner Mahnmal-Projekt auf dem Penkenberg gekürt

Mag. Jacky Stitz, 23.05.2025 12:44

GALLNEUKIRCHEN/WILHERING. Der Kunstwettbewerb für das neue Mahnmal „Gugalea“ in Gallneukirchen ist entschieden. Der Entwurf „Erinnerungsbruchstücke und Säulen“ des Wilheringer Künstlers Stefan Mittlböck-Jungwirth-Fohringer überzeugte die Jury.

 (Foto: Stefan Mittlböck-Jungwirth-Fohringer)
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Der künstlerische Wettbewerb zur Gestaltung des Mahnmals „Gugalea“ auf dem Penkenberg, Stadtgemeinde Gallneukirchen, fand seinen Abschluss. Zehn Künstler wurden eingeladen, neun reichten Entwürfe ein. Nun steht das Siegerprojekt fest.

Ein Künstler aus Wilhering

Stefan Mittlböck-Jungwirth-Fohringer aus Wilhering konnte sich mit seinem Entwurf „Erinnerungsbruchstücke und Säulen“ durchsetzen. Die Entscheidung darüber fiel am 15. Mai in der Gemeinderatssitzung. Der Künstler plant, auf dem bisherigen Standort hunderte farblich dezente Betonplättchen unregelmäßig übereinander zu schichten. Daraus entstehen fünf unterschiedlich hohe Säulen. Rund 60 der Plättchen tragen Begriffe – etwa „Freiheit“ oder „Gleichheit“. Diese stammen aus der Menschenrechtscharta und auch aus der mittelalterlichen Gerichtssprache. Damit entsteht eine Brücke zwischen Vergangenheit und Gegenwart.

Dem Projekt ging ein zweistufiger Wettbewerb voraus. In der ersten Runde wurden Konzepte eingereicht, in der zweiten konkrete Entwürfe verlangt. Die Jury legte Wert auf künstlerische Qualität, Innovation und Realisierbarkeit innerhalb eines Budgets von 10.000 Euro.

Die Aufgabe an die Künstler war klar: Es sollte ein Denkmal entstehen, das sich mit dem historischen Ort der ehemaligen Richtstätte – im Volksmund „Gugalea“ – auseinandersetzt. Zugleich sollte ein aktueller Bezug entstehen, etwa durch das Thema „Rechtsprechung einst und jetzt – Leben im Zeitalter der Menschenrechte“.

Ausstellung der Projekte

Alle neun eingereichten Projekte sind noch bis Freitag, 6. Juni im Sitzungssaal der Stadtgemeinde Gallneukirchen (1. OG) ausgestellt. Die Ausstellung kann während der Parteienverkehrszeiten besucht werden: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Montag und Donnerstag von 16.30 bis 18 Uhr.


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