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GALLNEUKIRCHEN. Bei einer Verkehrssicherheitsaktion in der Linzer Straße wurde der seitliche Überholabstand von Kraftfahrzeugen gegenüber Radfahrern gemessen. Von 72 erfassten Überholvorgängen unterschritten 25 den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand.

Die Abstandsmessung in Gallneukirchen zeigte, dass der gesetzlich vorgeschriebene Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern nicht in allen Fällen eingehalten wurde. (Foto: Stadtgemeinde Gallneukirchen)

Die Stadtgemeinde Gallneukirchen machte gemeinsam mit der Fahrrad Beratung Oberösterreich mit der Aktion „Rücksicht durch Abstand“ auf die Bedeutung eines sicheren Miteinanders im Straßenverkehr aufmerksam. Gemessen wurde am 12. Juni im Ortsgebiet auf der Linzer Straße bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde.

Insgesamt wurden 72 Überholvorgänge von Kraftfahrzeugen gegenüber Radfahrern erfasst. Dabei hielten 47 Fahrzeuge den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern ein. Bei 25 Fahrzeugen wurde dieser Abstand unterschritten. Das entspricht 35 Prozent aller gemessenen Überholvorgänge. Der geringste gemessene Abstand betrug 82 Zentimeter.

Sicherheitsgefühl von Radfahrern im Mittelpunkt

Bürgermeister Sepp Wall-Strasser verweist auf die Bedeutung ausreichender Sicherheitsabstände. Jeder zu geringe Überholabstand stelle ein vermeidbares Sicherheitsrisiko dar. Ausreichender Abstand schütze Radfahrer und trage zu einem respektvollen Miteinander im Straßenverkehr bei.

Auch das Sicherheitsgefühl spiele eine wichtige Rolle. Martin Reiter, Radbeauftragter der Stadtgemeinde Gallneukirchen, befuhr die Messstrecke während der Aktion mit dem Fahrrad. Er berichtete, dass insbesondere Überholmanöver mit geringem Seitenabstand und entgegenkommendem Verkehr als bedrängend wahrgenommen würden. Diese Situationen würden die Bedeutung ausreichender Sicherheitsabstände verdeutlichen.

Gesetzliche Vorgaben für das Überholen von Radlern

Im Ortsgebiet gilt beim Überholen von Radfahrern ein gesetzlicher Mindestabstand von 1,5 Metern. Außerhalb des Ortsgebiets müssen Kraftfahrzeuge mindestens zwei Meter Abstand halten. Bei Gegenverkehr soll erst überholt werden, wenn ausreichend Platz vorhanden ist.

Ziel dieser Aktion sei es, mehr Bewusstsein und Rücksicht für dieses Thema bei allen Verkehrsteilnehmern zu schaffen.


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