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URFAHR-UMGEBUNG. Empört zeigen sich der Sprecher der Mühlviertler Pendlerallianz Nationalrat Michael Hammer und Landtagsabgeordneter Josef Rathgeb über die vom Linzer Bürgermeister Luger und Stadtrat Markus Hein angekündigte Totalsperre des Urfahrmarkts.
 
 

Leserbriefe zum Thema an a.hamedinger@tips.at Foto: Weihbold
Leserbriefe zum Thema an a.hamedinger@tips.at Foto: Weihbold

„Die Ignoranz gegenüber den Pendlern ist einzigartig, sucht ihresgleichen, wenn aus persönlicher Trotzigkeit tausende Pendler neuerlich vor den Kopf gestoßen werden. Es ist einer Stadt unwürdig, dass führende Repräsentanten aus objektiv nicht nachvollziehbarer persönlicher Gekränktheit einen absolut ungerechtfertigten Willkürakt setzen, der weder notwendig ist noch für tausende Betroffene akzeptabel ist. Es ist dies nach dem unnötigen und konzeptlosen Eisenbahnbrücken-Abriss bereits der zweite Super-Gau insbesondere für die staugeplagten Pendler, der von Luger und Hein in den letzten Monaten produziert wurde. Diese Vorgangsweise der Stadt Linz ist absolut unverständlich, inakzeptabel und aufs Schärfste zu verurteilen!“, so Hammer und Rathgeb.

Reaktion des Landes

Raumordnungsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Michael Strugl stellt fest: „Die alleinige Zuständigkeit für die Widmung und die Sicherstellung einer widmungsgemäßen Nutzung des Areals des Urfahraner Jahrmarktgeländes liegt bei der Stadt Linz. Das Land OÖ ist nur Aufsichtsbehörde im Widmungsverfahren, das bedeutet im konkreten Fall, das Land OÖ ist nur für die Prüfung und aufsichtsbehördliche Genehmigung eines Widmungsbeschlusses der Stadt Linz zuständig. Das heißt, eine künftige Nutzung des Areals für Dauerparker ist sehr wohl möglich, die Voraussetzung dafür ist die Änderung der bestehenden Flächenwidmung durch einen Widmungsbeschluss des Gemeinderates der Stadt Linz.“

Zuständigkeit des Magistrates

Da die Asphaltierung des Areals mit der bestehenden Widmung – vorübergehende Nutzung als Parkplatz – laut Strugl vereinbar ist, wäre eine entsprechende Widmungsänderung auch mit dem „Bad Ischler Erkenntnis´“ des Verfassungsgerichtshofs vereinbar. „Das bedeutet, eine Totalsperre des Parkplatzes ist nicht erforderlich, sondern müsste lediglich für die derzeit widmungswidrige Nutzung als Dauerparkplatz für die Dauer des Widmungsverfahrens ausgesprochen werden“, so Strugl. Auch die seinerzeitige Anregung der Wasserrechtsabteilung des Landes, das Areal zu asphaltieren, habe nichts mit der Frage zu tun, ob die derzeitige Nutzung als Dauerparkplatz widmungskonform ist: „Für die Sicherstellung der widmungsgemäßen Nutzung ist ausschließlich die Baubehörde, also der Magistrat der Stadt Linz und in politischer Verantwortung Stadtrat Hein, zuständig, auch die notwendigen Bewilligungen für die Asphaltierung fallen in die Zuständigkeit der Baubehörde“, erklärt der Landeshauptmannstellvertreter. Strugl regt an, dass, um eine künftige Nutzung als Parkplatz für Dauerparker zu ermöglichen, die Stadt Linz ein Widmungsverfahren einleitet. Das Land als Aufsichtsbehörde im Widmungsverfahren könnte dann unter Wahrung der gesetzlichen Fristen innerhalb von zwei bis drei Monaten eine entsprechende Genehmigung erteilen, sobald die Beschlüsse auf Stadtebene gefasst worden sind.

Sicht der Wirtschaft

„Wir fordern bewusst zusammen für Wirtschaft und Bevölkerung unserer Bezirke, dass beim Parken am Urfahrmarktgelände in Linz der Weg des gemeinsamen Bemühens um sachliche Lösungen wieder eingeschlagen wird“, so die WK-Obmänner von Linz-Stadt, Rohrbach und Urfahr-Umgebung, Klaus Schobesberger, Herbert Mairhofer und Reinhard Stadler. Schobesberger dazu: „Die Vernichtung von 1200 Parkplätzen am Urfahrmarktgelände hätte auch für Linz gravierende Nachteile, weil Bevölkerung und Wirtschaft der Stadt Linz selbst diesen Parkplatz genauso dringend brauchen wie Pendler aus den Umlandbezirken.“


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