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Gallneukirchen: Gemeinderat beschließt Grundpreisdeckel von 190 Euro für Neuwidmungen auf Baugrund

Andreas Hamedinger, 31.07.2023 10:20

GALLNEUKIRCHEN. Der Gemeinderat Gallneukirchen beschloss acht Widmungskriterien nach denen zukünftig beantragte Umwidmungsansuchen von Grünland in Bauland überprüft werden müssen.

Bürgermeist Sepp Wall-Strasser (Foto: Weihbold)
Bürgermeist Sepp Wall-Strasser (Foto: Weihbold)

Eine Zustimmung soll es in Zukunft nur mehr geben, wenn primär Baulücken (zwei bis drei Parzellen) geschlossen werden, die Entwicklungsfläche sich in Zentrumsnähe befindet, die vorhandene technische Infrastruktur (Wasser, Kanal, Energieversorgung oder nicht-fossile Wärme) und das Angebot Öffentlichen Personen- und Nahverkehrs in unmittelbarer Nähe ausreichend vorhanden ist.  Beim verdichteten Wohnbau (ab zwöf Wohneinheiten) ist ein Mobilitätskonzept (umfassend inklusive Stellplätze) zwingend erforderlich, potentiell sichere und schnelle Rad- und Fußwegverbindungen ins Zentrum (Rathaus, Schulen, Nahversorgung) beziehungsweise zu ÖV-Haltestellen müssen gewährleistet sein. Des Weiteren sollen im Zuge der Baulandwidmung Grünzüge, Freizeitflächen und Durchwegung („Kurze Wege“) gesichert werden.

190 Euro pro Quadratmeter

Weiters wurde festgelegt, dass bei sämtlichen Neuwidmungen von Grünland in Bauland zukünftig vom Widmungsanreger ein Optionsvertrag mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen unterzeichnet werden muss. Vor dem Hintergrund, dass in Zukunft mit den derzeitigen Baulandpreisen kein „Leistbares Wohnen“ mehr möglich erscheint, wird der Baulandpreis mit 190 Euro pro Quadratmeter, wertgesichert mit dem Verbraucherpreisindex 2020, festgelegt. Der Stadtgemeinde soll dadurch das Recht eingeräumt werden die neu geschaffenen Grundstücke oder auch nur Teile davon nach einem vorzulegenden Teilungsplan zu erwerben oder einen Dritten zur Ausübung der Option namhaft zu machen.

Die Frage der Kosten

Bei der Auswahl Dritter durch die Gemeinde sollen primär gemeinnützige Wohnbauträger, welche Projekte unter dem Titel „Leistbares Wohnen“, „Junges Wohnen“, verdichteter Flachbau. verwirklichen, namhaft gemacht werden. Bürgermeister Sepp Wall-Strasser dazu „Verständlicherweise nur unter der Voraussetzung, dass in dem betreffenden Planungsgebiet aufgrund raumordnungsfachlicher und -rechtlicher Aspekte eine entsprechende Bebauung laut Bebauungsplan möglich wäre. Unabhängig von dieser Optionsvereinbarung muss weiterhin mit den Widmungswerbern ein Baulandsicherungs- und Infrastrukturkostenvertrag abgeschlossen werden. Sämtliche Kosten, welche für die Errichtung der notwendigen Infrastruktur entstehen sind weiterhin vom Widmungswerber zu übernehmen.

Vorzeigemodell für andere Gemeinden

„Mit diesem Beschluss beenden wir nun eine lange und intensive Diskussion und um die Frage, wo und zu welchen Bedingungen in Gallneukirchen überhaupt noch gebaut werden soll. Und vor allem, zu welchem Preis. Mit dem Grundsatzbeschluss zur Deckelung des Quadrameterpreises auf 190 Euro ist uns wahrlich eine für Gallneukirchner Verhältnisse sensationelle Vorgabe gelungen. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten und Befürwortern dieses Beschlusses. Ich bin mir sicher, mit dem gesamten Paket ein Vorzeigemodell für andere Gemeinden geschaffen zu haben“, ist Bürgermeister Sepp Wall-Strasser überzeugt.

 


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