Land OÖ erhöht Einkommensgrenze für Fernpendler in Urfahr-Umgebung
URFAHR-UMGEBUNG. Mehr Pendler können künftig die Fernpendelbeihilfe erhalten: Mit 1. November erhöht das Land Oberösterreich die Einkommensgrenze von 35.000 auf 38.000 Euro steuerpflichtiges Jahreseinkommen. Bereits abgelehnte Anträge werden nochmals geprüft.

Anspruch auf die Beihilfe hat, wer regelmäßig mindestens 25 Kilometer zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort zurücklegen muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Strecke mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren wird. Je nach Entfernung beträgt die Unterstützung zwischen 229 und 442 Euro pro Jahr. Die neue Einkommensgrenze entspricht einem Jahresbruttogehalt von rund 52.000 bis 54.000 Euro.
618 Anträge im Bezirk Urfahr-Umgebung bewilligt
Im Vorjahr wurden im Bezirk Urfahr-Umgebung 618 Anträge bewilligt. Insgesamt wurden 142.146,75 Euro ausbezahlt. Darauf verweist der Oberneukirchner Josef Rathgeb, stellvertretender Bezirksparteiobmann der OÖVP.
Die OÖVP Urfahr-Umgebung begrüßt die Ausweitung der Fernpendelbeihilfe. Bezirksparteiobmann Michael Hammer aus Altenberg verweist auf Menschen, die täglich lange Strecken zur Arbeit zurücklegen.
Landeshauptmann Thomas Stelzer erklärt: „Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass künftig mehr Oberösterreicher als bisher mit der Fernpendelbeihilfe entlastet werden.“








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