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MONDSEE. Am Landesgericht sind zwei ukrainische Lkw-Fahrer zu Freiheitsstrafen von zwölf Monaten teilbedingt bzw. 30 Monaten unbedingt verurteilt worden. Sie sollen am Ostersonntag auf einem Parkplatz in Mondsee einen Lkw-Fahrer mit einem Hammer attackiert und lebensgefährlich verletzt haben. Die Urteile sind rechtskräftig.

 (Foto: Sergii Gnatiuk/Shutterstock.com)
(Foto: Sergii Gnatiuk/Shutterstock.com)

Die beiden mussten sich wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten. Laut Anklage habe der Erstangeklagte (22) das 38-jährige Opfer am Boden fixiert. Der Zweitangeklagte (43) habe dann mit einem Hammer auf den Mann eingeschlagen, zunächst auf die Beine, dann auch auf den Kopf. Der 38-Jährige erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und weitere Verletzungen und musste auf der Intensivstation behandelt werden.

Kein Mordversuch

Die beiden Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Die Verteidiger erklärten, dass der 22-Jährige von dem ihm fremden Mann festgehalten worden sein und er ihm das T-Shirt über den Kopf gezogen habe. Der 43-Jährige sei ihm nur zu Hilfe gekommen. Die Geschworenen sahen in beiden Fällen keinen Mordversuch. Der Erstangeklagte wurde wegen schwerer Körperverletzung zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe, davon vier unbedingt, verurteilt. Wegen der vorangegangenen U-Haft wurde er freigelassen. Der Zweitangeklagte wurde zu 30 Monaten unbedingt wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt. Die Urteile sind rechtskräftig.


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