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BEZIRK VÖCKLABRUCK. Dass ihre Felldecken und Energie-Pflaster, wie von einer Firma angepriesen, eine heilende und schmerzlindernde Wirkung haben, sei irreführend. Außerdem gebe es bei Käufen dieser Produkte an der Haustür ein Widerrufsrecht, so ein Urteil des Oberlandesgerichtes Graz. Den Fall ins Rollen gebracht hatte die Arbeiterkammer OÖ für einen Pensionisten aus dem Bezirk Vöcklabruck.

 (Foto: fotoduets - strock.adobe.com)
(Foto: fotoduets - strock.adobe.com)

Zur Vorgeschichte: Eine aus dem Bezirk Vöcklabruck stammende Frau wandte sich an die Konsumentenschützer der AK OÖ, nachdem ihr 88-jähriger Vater einen Werbeprospekt jener Firma erhalten hatte, in der „natürliche Hilfe bei Schmerzen“ versprochen wurde. Der Mann schickte die Antwortkarte, die im Prospekt zu finden war, zurück. Bald darauf erhielt er unangemeldeten Besuch vom Geschäftsführer des Unternehmens, der den 88-Jährigen davon überzeugte, ein Bestellformular für Felldecken zum Preis von 2.990 Euro zu unterschreiben. 200 Euro zahlte der Mann sofort an. Wenig später kamen ihm wegen des hohen Preises aber Zweifel. Seine Tochter unterstützte ihn schließlich bei der Rücktrittserklärung und schickte die Ware auf eigene Kosten zurück.

Firma akzeptierte Rücktritt nicht

Die betroffene Firma nahm die retournierten Felldecken entgegen. Anzahlung und Portokosten wurden aber nicht zurückgezahlt. Auch nicht, nachdem die Konsumentenschützer der AK OÖ die eindeutige Rechtslage klarstellten und den Geschäftsführer aufforderten, den Betrag zurückzuzahlen. Dieser argumentierte, dass es sich um ein Hygieneprodukt handle, wodurch eine Ausnahme vom Rücktrittsrecht vorläge. „Der 88-jährige Mann ist kein Einzelfall. Mehr als 50 weitere Betroffene wandten sich in den vergangenen Jahren an uns, weil sie Probleme mit dieser Firma hatten“, sagt Ulrike Weiß, Leiterin der Abteilung Konsumentenschutz in der AK OÖ.

OLG Graz bestätigt Rechtsmeinung der AK OÖ

„Um den Geschädigten zu ihrem Geld zu verhelfen, aber auch um in Zukunft Menschen vor diesen Geschäftspraktiken zu schützen, haben wir eine Unterlassungsklage auf den Weg gebracht. Das Oberlandesgericht Graz bestätigte unsere Rechtsmeinung“, so AK-Präsident Andreas Stangl. Die betroffene Firma und deren Geschäftsführer dürfen in Zukunft ihre Waren nicht mehr mit Aussagen bewerben, diese würden Krankheiten lindern oder heilen, wenn diese Wirkungen nach dem Stand der Wissenschaft nicht hinreichend belegt sind. „Außerdem muss bei Haustürgeschäften entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über das Rücktrittsrecht informiert werden“, sagt Stangl.

AK OÖ unterstützt auch pensionierte Mitglieder

Die Werbung und der Verkauf von Felldecken und „Energie-Pflastern“ richtet sich vor allem an kranke und schmerzgeplagte Menschen. Viele davon sind bereits im Ruhestand. „Wir unterstützen natürlich auch unsere pensionierten Mitglieder. Gerade im Konsumentenschutz herrscht hier eine rege Nachfrage. Menschen, die auf Heilung hoffen, sind leider immer wieder Opfer von skrupellosen Geschäftemachern, die sie überrumpeln und ihnen teure Produkte ohne nachgewiesene Wirkung aufschwatzen“, weiß Stangl und freut sich: „Dieses so wichtige Urteil stellt klar, dass Betroffene von überhastet unterschriebenen Verträgen zurücktreten können und ihr Geld zurückbekommen müssen!“


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