
VÖCKLABRUCK. Das Auto vor Fahrtbeginn ausreichend von Schnee und Eis zu befreien, ist gesetzlich verpflichtend. Es muss komplette Rundumsicht gegeben, weshalb Fahrzeuge von Eisplatten und Schneehauben befreit werden müssen.
Wer keinen überdachten Abstellplatz für sein Auto besitzt, muss bei Minusgraden vor der Abfahrt das Fahrzeug von Schnee und Eis befreien. Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung und eine für die Verkehrssicherheit wichtige Maßnahme.
Allgemein gilt: Vor der Abfahrt muss ein Fahrzeug betriebssicher sein. Dazu zählt im Winter, dass das Fahrzeug komplett von Schnee und Eis befreit und eine komplette Rundumsicht garantiert ist. Nach dem Kraftfahrgesetz ist der Lenker zudem verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Nummerntafeln lesbar sind und sich Scheiben, Blinker, Rücklichter und Scheinwerfer in einem funktionstüchtigen Zustand befinden. Ansonsten läuft man, insbesondere bei Gefährdung Dritter, Gefahr, bis zu 5.000 Strafzahlung leisten zu müssen.
Auf Autodächern und LKW- und Anhänger-Planen können sich bei Minusgraden Eisplatten bilden, die sich während der Fahrt lösen und auf die Straße oder den nachfahrenden Verkehrsteilnehmer krachen. Diese fliegenden Eisstücke werden so zu gefährlichen Geschossen, die zu Sachschäden oder gar Verletzungen beim nachfolgenden Fahrzeug beziehungsweise Fahrzeuglenker führen können. Auch mit Schneehaufen auf dem Dach darf nicht gefahren werden.
Dazu ARBÖ-Rechtsexperte Gerald Hufnagl: „Eisplatten oder Schneehauben auf dem Dach können den nachfolgenden Verkehr gefährden, weshalb die Fahrt damit nicht erlaubt ist. Bei Zuwiderhandeln können Exekutivbeamte die Weiterfahrt untersagen. Es droht außerdem eine Strafe.“
Der ARBÖ Oberösterreich empfiehlt, im Zweifelsfall hinter Lastkraftwägen und anderen Fahrzeugen mit großer Dachfläche ausreichend Sicherheitsabstand zu lassen, damit die Gefahr von herabfallenden Eisplatten oder Sichtbehinderung wegen Schneehauben minimiert wird.