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Leserbrief: Baulandwidmung in Randlagen

Leserartikel Online Redaktion, 24.02.2023 10:40

Leserin Angelika Hofer aus Attersee schildert in einem Leserbrief die Problematik mit Umwidmungen in Randlagen.

 (Foto: Tips)
(Foto: Tips)

„Keine Baulandwidmung mehr in Randlagen – einfach zum Nachdenken.

Laut Gemeinde ist es aufgrund des neuen Raumordnungsgesetzes des Landes Oberösterreich in Zukunft nicht mehr möglich, Grünland in Bauland umzuwidmen, wenn sich dieses außerhalb des Hauptsiedlungsgebietes befindet, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse der Gemeinde. Raumordnungs- und Naturschutzbeauftragte des Landes Oberösterreich lehnen derartige Ansuchen grundsätzlich ab, ohne sich mit den Gründen für die gewünschte Umwidmung zu beschäftigen oder sich über deren Folgen Gedanken zu machen.

Auch das Argument der Gemeindevertreter:innen, es gebe in der Gemeinde schon mehr als genug gewidmetes Bauland, hilft in diesem Fall wenig, wenn dieses einerseits von den Besitzern nicht zum Kauf angeboten wird und andererseits Bauland in den Gemeinden um den Attersee ohnehin für Durchschnittsverdiener unerschwinglich ist – es kommt ja nicht von irgendwo, dass die Gemeinde Attersee am Attersee 50 Prozent Zweitwohnsitze hat.

Die unbedachten Widmungen früherer Bürgermeister und Gemeinderäte müssen jetzt von der jungen Generation ausgebadet werden. Ist das fair? Und vor allem: Wohin führt uns das? Werden dann in wenigen Jahrzehnten in Randlagen nur mehr betagte Bürger leben, da die Jungen ja gezwungen wurden, ihren Heimatort zu verlassen? Und ich spreche hier nicht von Umwidmungen in abgelegenen Gegenden ohne Infrastruktur, sondern von Grundstücken in voll aufgeschlossenen Lagen, umgeben von Nachbarhäusern. Diese Grundstücke würden der Gemeinde keine Kosten verursachen, sondern - ganz im Gegenteil - Mehreinnahmen bringen.

Es ist ein Privileg, seit vielen Generationen einen kleinen landwirtschaftlichen Bio-Betrieb zu besitzen, die Flächen müssen aber auch bewirtschaftet und gepflegt werden, was aufgrund der Hanglage bei uns mit viel Aufwand und Handarbeit verbunden ist. Wenn einem dann von der Gemeinde nicht einmal die Möglichkeit gegeben wird, ein kleines Grundstück für die nächste Generation in Bauland umzuwidmen, obwohl dieses Kind den landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb weiterführen würde, dann stellt sich doch die Frage, wo die Prioritäten der Gemeinde liegen. Was passiert, wenn Grünland nicht mehr bewirtschaftet wird? Laut Naturschutz handelt es sich um ökologisch wertvolle Flächen - ist für eine Tourismusgemeinde nicht auch eine intakte Kulturlandschaft von großer Bedeutung? Der erhaltenswerte, alte Streuobstgarten? Die friedlich auf der Weide grasende Schafherde? Der Erhalt von Artenvielfalt und Biodiversität durch schonende Bewirtschaftung? Der beliebte Westwanderweg führt übrigens direkt an unserem 370 Jahre alten Erbhof vorbei.

Trotz vieler wichtiger Argumente gibt es leider bei Umwidmungsverfahren keinerlei Einspruchsmöglichkeit, aber auch wenn es rechtlich daran nichts zu rütteln gibt, so ist eine derartige Entscheidung doch eine menschliche Tragödie und führt dazu, dass ländliche Regionen immer mehr aussterben.“

Angelika Hofer, Attersee


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Martin H.
Martin H.
27.02.2023 23:22

Wo liegt der Sinn?

Wenn irgendwo neu gebaut werden soll in der Landschaft ist es sinnvoll das zu verbieten. Wenn aber wo schon die komplette Infrastruktur von der Gemeinde gemacht wurde ist es sicher nicht im Sinn einer Dorfentwicklung Gebiete auszuhungern!