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Waldbrandschutzverordnung in Kraft gesetzt

Leserartikel Katharina Kühn, 22.03.2023 13:05

BEZIRK VÖCKLABRUCK. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck ab sofort die Waldbrandschutzverordnung in Kraft gesetzt.

Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck setzte in ihrem Amtsblatt die Waldbrandschutzverordnung in Kraft. (Foto: stock.adobe.com - animaflora)

Nach der Waldbrandschutzverordnung (gemäß § 41 Abs 1 Forstgesetz 1975) ist nun in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in den Gefährdungsbereichen jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht mit sofortiger Wirkung verboten. 

„Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen“, heißt es in der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck.

Wer das Verbot nicht einhält, dem droht eine Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen, bei besonders erschwerenden Umständen können auch beide Strafen verhängt werden. Die Verordnung tritt ab sofort in Kraft.


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