Schluss mit Wildcampen: Strenge Nachtpark- und Campierverbote am Attersee – hohe Strafen ab 1. Mai
WEYREGG/STEINBACH. Illegales Campieren und Dauerparken am Attersee haben ein Ende: Ab 1. Mai gelten Nachtparkverbote und strengere Kontrollen – mit saftigen Strafen bei Verstößen.
Mit dem Start in die Sommersaison greifen am Attersee erneut strengere Regelungen gegen illegales Campieren und nächtliches Dauerparken. Ab 1. Mai gelten auf der B 152 (Seeleitenstraße) und der L 544 (Großalmstraße) auf ausgewiesenen Parkflächen Nachtparkverbote zwischen 23 und 4 Uhr. Zusätzlich wird verstärkt gegen Wildcamper vorgegangen, die sich unerlaubt mit Zelt oder Wohnmobil entlang der beliebten Straßenabschnitte niederlassen.
In den letzten Jahren war insbesondere die Ostseite des Attersees immer wieder von Dauerparkern und Wildcampern betroffen. Viele von ihnen hinterließen nach ihrem Aufenthalt Müll und Unrat, der von der Straßenmeisterei als zuständiger Straßenerhalterin aufwendig beseitigt werden musste. Für Tagesgäste und Erholungssuchende wurde es zunehmend schwieriger, freie Parkplätze zu finden.
Trotz intensiver Bemühungen von Behörden, Gemeinden, Polizei und Straßenmeisterei setzte man bislang auf Bewusstseinsbildung. Nachhaltige Erfolge blieben jedoch aus – nun folgt die Konsequenz in Form von klaren Verboten und schärferen Kontrollen.
Ein generelles Campierverbot außerhalb von offiziellen Campingplätzen besteht ohnehin in allen Attersee-Gemeinden – mit Ausnahme von Attersee am Attersee. Wichtig dabei: Das Gemeindegebiet erstreckt sich über die Ortstafeln hinaus, besonders am Ostufer ist das Campieren somit untersagt. Das kostenlose Verweilen und Parken tagsüber am See berechtigt nicht dazu, dort mit Wohnmobil oder Zelt zu übernachten.
Zur Sicherstellung der neuen Maßnahmen werden Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, Polizei, Gemeinden und Straßenmeisterei regelmäßige Überprüfungen sowie Schwerpunktkontrollen durchführen. Verstöße gegen das Campierverbot werden mit Geldstrafen bis zu 3.000 Euro geahndet. Wer gegen das Nachtparkverbot verstößt, muss mit bis zu 726 Euro Strafe rechnen – und das an jedem einzelnen Tag, da es sich hierbei um kein Dauerdelikt handelt.
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27.04.2025 16:47
Camping Verbot
Der Hintergrund ist ein ganz Anderer..... Immer das gleiche Prinzip und Behauptungen, um ein Parkverbot oder hohe Gebühren einzugeben. Letzteres ohne WC und Mülltonnen bereitzustellen. Und das Campierverbot bzw die Verlautbarung kann man NUR auf den Webseiten der Gemeinden nachlesen. Nur gut dass die Gemeindegrenzen so gut markiert sind. Vlt sollte man Überlegen, ob eine Geschwindigkeit Begrenzung künftig auch so deklariert wird ect...
27.04.2025 16:47
Camping Verbot
Der Hintergrund ist ein ganz Anderer..... Immer das gleiche Prinzip und Behauptungen, um ein Parkverbot oder hohe Gebühren einzugeben. Letzteres ohne WC und Mülltonnen bereitzustellen. Und das Campierverbot bzw die Verlautbarung kann man NUR auf den Webseiten der Gemeinden nachlesen. Nur gut dass die Gemeindegrenzen so gut markiert sind. Vlt sollte man Überlegen, ob eine Geschwindigkeit Begrenzung künftig auch so deklariert wird ect...
27.04.2025 16:47
Camping Verbot
Der Hintergrund ist ein ganz Anderer..... Immer das gleiche Prinzip und Behauptungen, um ein Parkverbot oder hohe Gebühren einzugeben. Letzteres ohne WC und Mülltonnen bereitzustellen. Und das Campierverbot bzw die Verlautbarung kann man NUR auf den Webseiten der Gemeinden nachlesen. Nur gut dass die Gemeindegrenzen so gut markiert sind. Vlt sollte man Überlegen, ob eine Geschwindigkeit Begrenzung künftig auch so deklariert wird ect...
26.04.2025 10:23
Camping Verbot
So kann man auch Gäste oder zukünftige Gäste vergraulen. Weil die Nacht zur Wiederherstellung der Fahrgüchtikeit dadurch nicht beeinflusst wird. Also viel Spaß bei der Arbeit den Polizisten um das nachzuweisen.