Waldbrandschutz im Bezirk Vöcklabruck: Verordnung mit Feuer- und Rauchverbot in Kraft
BEZIRK VÖCKLABRUCK. Seit 6. März gilt im gesamten Bezirk Vöcklabruck eine Waldbrandschutz-Verordnung. Feuer und Rauchen sind in Wäldern und deren Gefährdungsbereichen strikt untersagt.

Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck hat mit 6. März 2026 eine Waldbrandschutz-Verordnung für den gesamten Bezirk erlassen. Hintergrund ist die erhöhte Waldbrandgefahr, die vor allem in trockenen Perioden schnell zu gefährlichen Situationen führen kann.
Im gesamten Waldgebiet des Bezirks sowie in den sogenannten Gefährdungsbereichen gilt daher ein striktes Feuer- und Rauchverbot. Das bedeutet, dass das Entzünden von offenem Feuer ebenso untersagt ist wie das Rauchen im Wald.
Als Gefährdungsbereiche gelten jene Flächen, auf denen aufgrund von Bodenbeschaffenheit, Geländeform oder Witterung ein Übergreifen eines Feuers auf den Wald möglich ist. Dazu zählen etwa angrenzende Wiesen, Böschungen oder Waldränder.
Die Waldbrandschutz-Verordnung ist bis 31. Oktober 2026 gültig.


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