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SALZKAMMERGUT. Damit die Halloween-Nacht für Kinder und Jugendliche sicher verläuft, gibt die Polizei Tipps zu sichtbarer Kleidung, verantwortungsvollen Streichen und den gesetzlichen Altersgrenzen für Alkohol und Nikotin. 

Süßes oder Saures (Foto: Tijana/stock.adobe.com)
Süßes oder Saures (Foto: Tijana/stock.adobe.com)

In der Halloween-Nacht am 31. Oktober sind wieder zahlreiche Kinder und Jugendliche unterwegs, um unter dem Motto „Süßes oder Saures“ von Haus zu Haus zu ziehen. Damit die nächtlichen Streifzüge für alle Beteiligten lustig und ohne Zwischenfälle verlaufen, appelliert die Polizei an die Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.

Streiche ohne böse Folgen

Bei Halloween-Streichen sollte der Spaß im Vordergrund stehen. Niemand darf gefährdet, verletzt oder belästigt werden. Auch fremdes Eigentum darf weder beschädigt noch verunstaltet werden. Was zunächst als harmloser Scherz gedacht ist, kann schnell unangenehme Folgen haben, wenn dabei Grenzen überschritten werden.

Gut sichtbar unterwegs

Da viele Halloween-Kostüme dunkel gehalten sind, werden Kinder und Jugendliche bei Dämmerung und Dunkelheit im Straßenverkehr leicht übersehen. Besonders für Autofahrer sind dunkel gekleidete Fußgänger oft erst spät zu erkennen. Taschenlampen, Reflektoren und reflektierende Elemente an Kostümen und Kleidung können helfen, die Sichtbarkeit deutlich zu verbessern. Eltern und Begleitpersonen sollten darauf achten, dass Kinder gut erkennbar unterwegs sind. Auch Jugendliche und Erwachsene sollten auf ausreichende Sichtbarkeit achten.

Alkohol und Nikotin: Altersgrenzen beachten

Die Polizei weist außerdem auf die gesetzlichen Bestimmungen für Alkohol- und Nikotinkonsum hin. Unter 16 Jahren dürfen alkoholische Getränke weder erworben noch konsumiert werden. Ab 16 Jahren sind Bier, Wein und vergleichbare nicht gebrannte alkoholische Getränke erlaubt. Gebrannter Alkohol wie Schnaps, Wodka und Liköre sowie entsprechende Mischgetränke ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

Für unter 18-Jährige sind der Erwerb, Besitz und Konsum von Tabak- und Nikotinprodukten verboten. Dazu zählen neben Zigaretten auch E-Zigaretten, E-Shishas, Wasserpfeifen und Nikotinbeutel. Auch rauchbare CBD-Produkte sind für Minderjährige nicht erlaubt.

Die Polizei appelliert an Eltern und Erziehungsberechtigte, mit ihren Kindern über mögliche Gefahren und geltende Regeln zu sprechen. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme, gut sichtbarer Kleidung und verantwortungsvollem Verhalten steht einer fröhlichen und sicheren Halloween-Nacht nichts im Weg.


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