Vöcklabruck. SPÖ, FPÖ und Grüne beschließen für die heiße Zeit des Intensivwahlkampfes ein Fairnessabkommen. Die ÖVP enthält sich dem Abkommen, weil die unnachgiebigen Forderungen seitens der SPÖ, der Grünen und der FPÖ ein für die ÖVP annehmbares und faires Verhandlungsergebnis verhindert hätten.
Konkret schaut das Abkommen folgendermaßen aus: Die unterzeichnenden wahlwerbenden Listen schließen für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl folgendes Fairnessabkommen ab. Das Abkommen betrifft den Intensivwahlkampf (17. August bis 27. September 2015): Fairer Einsatz von Wahlkampfmitteln - Beschränkung der Intensivphase des Wahlkampfes auf 6 Wochen vor der Wahl (Plakatierung, Aussendungen, Inserate …) - Beschränkung der Anzahl der Plakate auf Ständern und Großflächen pro wahlwerbender Liste auf maximal 130 Bögen (inklusive der Plakatständer für die Landtagswahl, exklusive der Großflächen für die Landtagswahl); Keine „elektronischen“ Plakate, keine Plakate auf Straßenlaternen; für Veranstaltungen dürfen noch fünf zusätzliche Plakatständer aufgestellt werden. - Keine Werbefilme im Regionalfernsehen (BTV, salziTV etc.) - Beschränkung der Aussendungen an Wahlberechtigte - Direct Mailings (persönlich adressierte Zusendungen, Briefe) und Postwürfe auf maximal zwei Zusendungen je Wähler/in (pro wahlwerbender Liste) - ausgenommen die periodisch erscheinenden Parteizeitungen - Beschränkung der Anzahl der Inserate und PR-Beiträge in den Printausgaben regionaler Medien auf zwei A 4 Seiten (alle Inserate/PR-Beiträge zusammengerechnet) je wahlwerbender Liste. Faire Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde - Im Zeitraum zehn Wochen vor und bis zur Wahl werden keine Beiträge seitens der Gemeinde im Regionalfernsehen geschaltet - In der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde (Rathauskurier, Website, Facebook, Pressegespräche und Presseaussendungen) ist darauf zu achten, dass alle Stadträte/innen (in ihrem Kompetenzbereich) vorkommen. Fairer Umgang der wahlwerbenden Listen und Kandidaten- Die Privatsphäre der Kandidatinnen und Kandidaten ist zu schützen (das beinhaltet auch Herkunft, sexuelle Orientierung und Religion) - Keine unwahren oder irreführenden Behauptungen über Kandidaten und Parteien - Kein Stören oder Behindern von Wahlveranstaltungen beziehungsweise Wahlaktivitäten anderer wahlwerbender Listen - Keine Beschädigung von Plakaten anderer wahlwerbender Listen Von Seiten der ÖVP heißt es zum Nichtzustandekommen des Abkommens: Leider konnte ... kein Durchbruch erzielt werden, weil die unnachgiebigen Forderungen seitens der SPÖ, der Grünen und der FPÖ ein für die ÖVP annehmbares und faires Verhandlungsergebnis verhinderten. Die bisher von der ÖVP eingebrachten Zugeständnisse und Lösungsvarianten wurden von den Vertretern der anderen Parteien als für nicht ausreichend erachtet. Die ÖVP der Stadt Vöcklabruck bedauert das Nichtzustandekommen des angestrebten Fairnessabkommens. Sie wird sich aber auch ohne eine derartige Übereinkunft an die dem Grunde nach bereits unstrittigen beziehungsweise ausverhandelten Punkte, wie die Zeit und die Anzahl der Plakate in der Intensivwahlwerbung sowie die Vermeidung jeglicher untergriffiger oder verleumderischer Aktionen, halten.
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