Regauer Verein leitet Volksbegehren zur Lebensmittel-Herkunftskennzeichnung ein
REGAU/WIEN. Der Regauer Verein „ECHT EHRLICH“ fordert die sofortige und umfassende Umsetzung einer korrekten Lebensmittel-Herkunftskennzeichnung. Dazu wurde nun ein Einleitungsverfahren für ein Volksbegehren gestartet. Dieses kann ab sofort unterstützt werden.
Dem Regauer Verein zur Information und Bewusstseinsbildung für österreichische, regionale und saisonale Qualitätslebensmittel „ECHT EHRLICH“, reicht die „politische Verzögerungstaktik“ und sucht nun – ähnlich wie schon die NGOs beim Tierschutz – Unterstützung für eine vollständige Lebensmittel-Kennzeichnung direkt bei den Konsumenten und hat dazu ein Volksbegehren eingereicht.
„Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um eine sofortige und umfassende Lebensmittelherkunftskennzeichnung einzuführen. Durch deren Umsetzung wird ein wesentlicher Beitrag zum Klima-, Umwelt-, Gesundheitsschutz und zum Erhalt der regionalen Arbeitsplätze erreicht. Eine Verankerung der Lebensmittelversorgung unserer Bevölkerung mit heimisch-regional erzeugten Lebensmittel in der Bundesverfassung gewährt die Verfügbarkeit und ist als Grundrecht abzusichern“, heißt es im genauen Wortlaut.
Vom Einleitungsverfahren zum echten Volksbegehren
Nach der erfolgreichen Registrierung müssen zumindest 8.401 Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren von Österreichern getätigt werden. Diese können unabhängig vom jeweiligen Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder übers Internet abgegeben werden. Auch Auslandsösterreicher können mit einer Bürgerkarten-Funktion eine Unterstützungserklärung abgeben.
Wurde eine ausreichende Zahl an Unterstützungserklärungen getätigt, können die Proponenten des Volksbegehrens den „Einleitungsantrag“ beim Bundesminister für Inneres stellen. Das BMI prüft die Unterlagen und setzt dann den Eintragungszeitraum im Ausmaß von acht aufeinanderfolgenden Tagen fest. Und die Österreicher scheinen es für wichtig zu erachten, denn bereits nach kurzer Zeit wurden bereits über 2.000 Unterschriften für das Einleitungsverfahren geleistet.
Unterstützt werden kann das Volksbegehren online unter www.bmi.gv.at/411 oder auf jedem Gemeindeamt.
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