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ÖAAB und FCG erreichen Verbesserungen für Arbeitnehmer

Emma Salveter, 04.12.2023 14:48

BEZIRK. Der ÖAAB und die Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) erzielten Erfolge bei der Umsetzung und beim Beschluss von wesentlichen Forderungen zu wichtigen Verbesserungen für Arbeitnehmern. 

ÖAAB Bezirksobfrau Manuela Gschwandtner und Arbeiterkammerrätin Sandra Haas setzen sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein. (Foto: ÖAAB)

Im Rahmen des kürzlich vorgestellten „Leistungspakets“ unter dem Motto „Leistung muss sich lohnen“ werden die Menschen in drei Bereichen entlastet und dabei Anreize und Begünstigungen gesetzt, damit sich Mehrarbeit und längeres Arbeiten lohnen.

Die drei konkreten Maßnahmen zu diesem Thema sind:

  • Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden
  • Attraktivierung und Begünstigungen für das Arbeiten in der Pension
  • Rechtsanspruch auf Information über Vollzeitstelle im Unternehmen

„Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen zeigen uns schon länger, dass in Österreich ein massiver Arbeitskräftemangel vorliegt. Dabei sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben in jeder Hinsicht gefordert. Daher braucht es diese Maßnahmen. Sie stellen für alle Menschen eine Verbesserung dar. Es geht um eine Entlastung bei Überstunden, um höhere Zuschläge und um eine Beitragsbefreiung für das Arbeiten nach dem Regelpensionsalter, sowie um mehr Anreize für Vollzeitstellen“, sagt ÖAAB Bezirksobfrau Manuela Gschwandtner.

Drei Resolutionen wurden angenommen

Zudem wurden in der letzten Vollversammlung der Arbeiterkammer Oberösterreich vom Team ÖAAB/FCG drei eingebrachte Resolutionen einstimmig angenommen.

Arbeiterkammerrätin Sandra Haas aus dem Bezirk Vöcklabruck erklärt dazu: „Unsere erste Resolution betrifft den Schülergelegenheitsverkehr. Hier bedarf es einer dringenden Neuorganisation, damit auch Schülerinnen und Schüler außerhalb von Siedlungen sicher mit dem Bus in die Schule kommen. Die zweite Resolution betrifft das Wochengeld. Wir fordern, dass auch bei einer Karenz ohne Bezug von Kinderbetreuungsgeld ein Anspruch auf Wochengeld bei der Geburt eines weiteren Kindes besteht. Die aktuelle Regelung wurde vom OGH als rechtswidrig eingestuft, aber noch nicht repariert. Das muss nun dringend passieren. In unserer dritten Resolution ging es um die verpflichtende Herkunftskennzeichnung insbesondere für Lebensmittel. Diese soll rasch umgesetzt werden sowie ergänzend dazu wirksame nationale Regelungen gesetzt werden. Dass die anderen Fraktionen in der Vollversammlung unseren Resolutionen zugestimmt haben, zeigt, wie wichtig und richtig diese Schritte sind.“

Eine vierte Resolution betraf die Umwandlung der Pendlerpauschale in einen kilometerabhängigen Pendlerabsetzbetrag. Diese Resolution wurde zur weiteren Bearbeitung in den Wirtschaftsausschuss verwiesen.


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