Gemeinden bekommen Möglichkeit zu Tempo 30 Beschränkungen
BEZIRK VÖCKLABRUCK. Mit 1. Juli tritt eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung in Kraft, durch die es für Gemeinden einfacher wird, Temporeduktionen umzusetzen.

Im Plenum des Nationalrats wurde eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung beschlossen, die ab 1. Juli in Kraft tritt. Zentrale Änderung ist, dass Gemeinden und Städte künftig einfacher Temporeduktionen umsetzen und überwachen können. Denn künftig können die Straßenbehörden in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen vereinfacht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern. Einzige Voraussetzung: Die Maßnahme muss zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere von Fußgängern oder Radfahrern, geeignet sein.
Zwei Drittel aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden passieren im Ortsgebiet. „Geringeres Tempo erhöht die Verkehrssicherheit, verursacht weniger klimaschädliche Emissionen und verringert den Treibstoffverbrauch. Durch weniger Emissionen steigt die Lebensqualität der Anrainer:innen automatisch“, freut sich Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder über die Gesetzesänderung, die von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler bekanntgegeben wurde.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden