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BEZIRK WAIDHOFEN/THAYA. In den Waldbeständen des Bezirks ist aufgrund der aktuell hohen Lufttemperaturen und den geringen Niederschlägen der vergangenen Wochen eine starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden, eingetreten. Weiters sind vielerorts leicht entzündbarer Bestandesabraum, wie Zweige, Äste und Wipfelstücke vorhanden. Deshalb wurde von der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya eine Verordnung erlassen, Waldbrände vorzubeugen. Wer sich nicht daran hält, dem drohen hohe Strafen.

Die Waldbrandgefahr steigt diese Woche von Tag zu Tag. Symbolfoto: BFK Waidhofen/Thaya - Stefan Mayer

Der Inhalt der Verordnung

Die Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 87/2005, zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an:

„Im Verwaltungsbezirk Waidhofen/Thaya sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.“

Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis auf Widerruf in Kraft.

Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 87/2005, mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.

Sicherheitstipps der Feuerwehr

Kein offenes Feuer (Grillen, Lagerfeuer, Zigaretten, Fackeln, Laternen, etc.) im Wald und im umliegenden Gefährdungsbereich

Keine Zigaretten und Zündhölzer achtlos wegwerfen (auch nicht aus dem Auto- oder Zugfenster)

Keine Fahrzeuge auf Wiesen oder Waldflächen anhalten oder abstellen, die heißen Auspuffrohre bzw. der Katalysator können ein Feuer entzünden

Höchste Vorsicht beim Grillen im eigenen Garten! Ein Funke genügt, um eine Hecke in Brand zu setzen.

Melden Sie einen entstandenen Brand SOFORT der Feuerwehr (Notruf 122) und geben Sie den Ort so genau wie möglich an. 

Weiter wichtige Hinweise

Die Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit im Falle eines Brandes die Feuerwehr zufahren kann.

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.


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