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BEZIRK. Im Sommer 2017 fällt die Ausbildungsentschädigung für Spieler, die älter als 28 Jahre sind. Damit können Fußballer auch ohne Ablöse und ohne Zustimmung ihres aktuellen Vereins wechseln.

Künftig können Spieler ab dem 28. Lebensjahr ablösefrei den Verein wechseln.
Künftig können Spieler ab dem 28. Lebensjahr ablösefrei den Verein wechseln.

Die im Sommer beginnende Transferperiode wird die letzte ihrer Art sein. Die oft auch als „Zwangserwerb“  bezeichnete Ausbildungsentschädigung gehört im nächsten Jahr der Geschichte an. Zumindest für alle bei einem  Verein gemeldeten Kicker, die das Alter von 28 Jahren erreicht bzw. überschritten haben. Diese können ab 2017 jeden Sommer zwischen 1. und 20. Juni auch ohne Einigung der Vereine und ohne schriftliche Zusage des aktuellen Vereins zu einem kostenfreien Wechsel ablösefrei neu angemeldet werden. Eine nach Ligen gestaffelte Ablösesumme (höherklassige Vereine zahlen im Vergleich zu unterklassigen mehr) ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr notwendig. Auch fußballerische Auszeiten, nach denen eine Neuanmeldung möglich ist, werden hinfällig und nicht mehr benötigt. Die Folge daraus: Für die Vereine wird es schwieriger, abwanderungswillige Spieler zu halten beziehungsweise entsprechende Entschädigungen zu erhalten. Der Hauptgruppenobmann der Gruppe West, Gerhard Plank, erklärt, warum es zu dieser Neuregelung kommt: „Die treibenden Kräfte waren höherklassige Vereine, die weniger Ausbildungsentschädigung zahlen wollen. Jetzt gibt es ein Regulativ, bei dem sichergestellt wird, dass die kleinen Vereine nicht komplett überbleiben und bei dem es zumindest bis zu einem gewissen Alter noch entsprechende Ent-schädigungen gibt. Eine Ausbildung um den Nulltarif wird auch in Zukunft schwer möglich sein.“

Details sind noch zu klären

Bis zum Inkrafttreten der neuen Wechselbestimmungen werde aber noch an Details gefeilt, wie Plank  betont:  „Für  heuer wird sich auf jeden Fall noch nichts ändern. Die Vereine werden noch ausreichend über das neue Regulativ informiert. Panik über die neuen Bestimmungen braucht aber keiner haben.“


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