13 Jahre Haft nach Messerattacke auf Studentin
WELS. Ein 25-jähriger Portugiese, der im Juni 2016 in einem Welser Lokal eine 19-Jährige mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt hat, ist am Landesgericht Wels wegen Mordversuchs zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zudem muss er dem Opfer 49.000 Euro bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die damals 19-Jährige wollte in der Tatnacht die bestandene Matura feiern. Mit Freunden war sie in einem Lokal in der Hafergasse unterwegs. Auf dem Weg zur Toilette kam ihr der Täter entgegen und stieß ohne Vorwarnung mit einem Messer mindestens acht Mal auf sie ein. . Irgendwann ließ er von ihr ab und sie schleppte sich in den Gastraum. Ersthelfer konnten die Blutung halbwegs stoppen. Sie wurde schwer verletzt, ihr Leben durch eine Notoperation gerettet. Bei der Verhandlung schilderte das Opfer, wie es nach wie vor unter den Folgen des Überfalls leidet.
Drogen und Streit mit der Ex-Freundlin
Der Angeklagte ist tatsachengeständig, das Motiv blieb unklar. Der Beschuldigte schiebt die Tat auf Drogen: Er habe Bier und Whisky getrunken sowie Joints geraucht. Zu später Stunde habe er von einem Dealer am Stadtplatz eine ihm unbekannte weiße Substanz erhalten und diese konsumiert. Wenig später habe er die Messerattacke verübt und dabei nur an seine Ex-Freundin gedacht, mit der er unter anderem wegen der gemeinsamen Tochter im Streit war.
Die Psychiaterin Adelheid Kastner beantwortete die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit mit einem „klaren Ja“. Ebenso klar verneinte sie, dass der Mann eine Persönlichkeitsstörung habe oder aktuell gefährlich sei. Er sei bisher nie durch Aggressivität aufgefallen. Staatsanwältin Christine Steininger-Höller sah in der Tat einen versuchten Mord, Verteidiger Andreas Mauhart lediglich eine absichtlich schwere Körperverletzung. Die Geschworenen schlossen sich schließlich einstimmig der Ansicht der Anklägerin an.
Dass es bei einem Mordversuch geblieben sei, „lag nur daran, dass das Opfer rasch versorgt wurde, nicht, dass Sie sie nicht schwer verletzt haben“, sagte Vorsitzende Silvia Schneider in der Urteilsbegründung. Weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft gaben eine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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