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Kurioser Feuerwehreinsatz nach Unfall in Marchtrenk

Online Redaktion, 05.08.2025 08:18

MARCHTRENK. (Update) Ein Verkehrsunfall auf der B1 bei Marchtrenk sorgte am Dienstagmorgen für erhebliche Auswirkungen auf den Frühverkehr – trotz nur geringer Schäden. Der Hintergrund des Einsatzverlaufs ist dabei durchaus ungewöhnlich.

  1 / 7   Die Straßenmeisterei durfte kehren, die Feuerwehr, laut eigenen Angaben, nicht. Der Grund dafür ist nicht bekannt, möglicherweise liegt es an den jeweiligen Zuständigkeiten (siehe Infobox). (Foto: laumat/Matthias Lauber)

Der Unfall ereignete sich auf der B1 Wiener Straße, Welser Straße, kurz vor der Kreuzung mit der Schafwiesenstraße und der Sparstraße in Marchtrenk. Die Feuerwehr wurde zu Aufräumarbeiten alarmiert, da Fahrzeugteile und zahlreiche Splitter auf der Fahrbahn lagen. Die Polizei sicherte die Unfallstelle bei dichtem Nebel ab, zwei Fahrspuren mussten gesperrt werden. Obwohl die Feuerwehr mit Blaulicht schnell vor Ort war, durfte sie die Straße laut eigenen Angaben nicht reinigen und rückte deshalb wieder ab.

Straßenmeisterei musste kommen

Daraufhin wurde der Streckendienst der zuständigen Straßenmeisterei verständigt. Dieser benötigte wegen des dichten Frühverkehrs und der fehlenden Sondersignale deutlich länger für die Anfahrt – da er vom anderen Ende des Rayons kam. Die eigentlichen Aufräumarbeiten vor Ort dauerten nur wenige Minuten, danach konnten die gesperrten Fahrspuren wieder freigegeben werden.

Die B1 Wiener Straße war in Fahrtrichtung Wels für etwa eine Stunde nur erschwert passierbar. Der Rückstau reichte rund zwei Kilometer zurück.

Update

Die Feuerwehr Marchtrenk hat den Sachverhalt genauer erklärt bzw. ins rechte Licht gerückt: „Während der Anfahrt teilte die Bezirkswarnstelle Wels-Land mit, dass laut Meldung der Polizei kein Einsatz der Feuerwehr erforderlich sei, jedoch 'ein Fahrzeug zur Lageerkundung zur Einsatzstelle fahren' solle. Daraufhin brach das Rüstlöschfahrzeug die Einsatzfahrt ab, während das Kommandofahrzeug zur Einsatzstelle weiterfuhr. Vor Ort wurde mit den Kollegen der Polizei Kontakt aufgenommen. Es wurde mitgeteilt, dass sich lediglich einige Kleinteile (Wrackteile) auf der Fahrbahn befinden und die zuständige Straßenmeisterei bereits verständigt und auf dem Weg sei. Die Nachfrage, ob Betriebsmittel ausgelaufen seien, wurde verneint. Zur Absicherung wurde nochmals über Funk vom Rüstlöschfahrzeug nachgefragt, ob ein Einsatz der Feuerwehr notwendig sei. Das Kommandofahrzeug gab daraufhin die Rückmeldung: Kein Einsatz erforderlich - Mannschaft rückt ein. Unser Einsatz wurde von keiner der beteiligten Organisationen zu keiner Zeit verboten.“

Mögliche Hintergründe zum Thema:
Für die Reinigung von Straßen nach Verkehrsunfällen ist in der Regel die Straßenmeisterei bzw. das Straßenaufsichtsorgan zuständig – nicht die Feuerwehr, sofern keine akute Gefahr besteht.
Die Feuerwehr darf nur dann reinigen, wenn Gefahr im Verzug besteht (z. B. Ölspur, Brand, blockierte Straße) und eine unmittelbare Gefährdung für Verkehrsteilnehmer vorliegt. Besteht keine akute Gefahr (etwa bei Splittern oder Kleinteilen), muss die Straßenmeisterei verständigt werden. Diese ist zuständig und haftet für die fachgerechte Reinigung.
Haftung spielt eine zentrale Rolle:
Da es bei der Straßenreinigung um Verkehrssicherheit und Haftungsfragen geht, greifen viele Gemeinden und Einsatzorganisationen auf eine klare Aufgabenteilung zurück. Die Feuerwehr handelt in solchen Fällen nur unterstützend oder auf Anweisung der Behörde – nicht eigenmächtig.

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