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WELS/GUNSKIRCHEN. Ein 47-Jähriger, der im April in eine 56-jährige Taxi-Lenkerin mit zahlreichen Messerstichen getötet hat, ist im Landesgericht Wels zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zudem wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, damit ist es rechtskräftig.

Das Welser Landesgericht.
Das Welser Landesgericht.

Nur das Geständnis wurde vor dem Geschworenengericht als mildernd gewertet. Erschwerend hingegen war die Tatsache, dass der Angeklagte bereits sieben Vorstrafen aufzuweisen hat und erneut rückfällig geworden ist. Bereits in jungen Jahren tötete er seine Freundin und versteckte ihre Leiche in einem Kasten. Nach Verbüßung einer langjährigen Haftstrafe folgten weitere. So richtig frei habe er sich nur im Gefängnis gefühlt, sagte er vor Gericht. Zuletzt war er im Februar aus der Haft entlassen worden und kam in einer Notschlafstelle in Wels unter, dort gefiel es ihm aber nicht. Er begann, in Hotels zu übernachten, auch wenn er kein Geld dafür hatte.

Am 20. April marschierte er zu Fuß fünf Stunden lang nach Linz. Am dortigen Bahnhof beobachtete er die Taxikolonne und entschied sich schließlich für ein teuer aussehendes Fahrzeug. Er ließ sich nach Wels fahren. Dort tötete er die Lenkerin mit zahlreichen Messerstichen und stahl ihre Aktentasche mit einem Laptop und einem Tablet.

Die Polizei kam rasch auf die Spur des 47-Jährigen. Ihm wurden Bilder aus einer Überwachungskamera sowie DNA-Spuren zum Verhängnis. Wenige Tage nach der Tat wurde er in einem Welser Hotel festgenommen. Er hatte dort unter seinem richtigen Namen eingecheckt, obwohl er gewusst haben muss, dass die Polizei seine Identität kannte und nach ihm fahndete.

Staatsanwalt Günther Diplinger warf ihm Mord und schweren Raub vor. Er verlangte lebenslang und hat vorbeugend auch eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Denn die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner bezeichnete den 47-Jährigen als „jemanden, vor dem man die Gesellschaft schützen muss“, er sei „ein Psychopath, ärger geht's nicht“.


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