Nächste Runde in der Debatte rund um Betreuung in den Kindergärten
WELS. Die Diskussionen rund um die Betreuung in den Kindergärten gingen nicht nur in der Gemeinderatssitzung in die nächste emotionale Runde. Die VP verlangt eine Versachlichung.

Die SPÖ verteilte vor Kindergärten Infozetteln, um auf die aus ihrer Sicht Verschlechterung der Situation vor allem in der Sprachförderung hinzuweisen.
SP-Gemeinderat und Magistratspersonalvertreter Ernst Kirchmayr legt nach und schickt einen offenen Brief aus:
„Fakt ist, das Land schreibt eine Mindestanforderung von 1 Pädagogin und 1 Helferin pro Gruppe vor. Das mag für die kleinen Gemeinde durchaus ausreichend sein. Dort bringt ein Kindergartenbus die Kinder um 8 Uhr zum Kindergarten und um 14 Uhr wieder nach Hause. In der Stadt Wels sind die Öffnungszeiten allerdings etwas anders. Hier kann man von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr seine Kinder betreuen lassen. Die Kinder sehen zum Teil ihre Pädagogin mehr als ihre eigene Mutter! Das hier ein Bezug zur Pädagogin aufgebaut wird, ist einleuchtend. Fakt ist, dass bei unseren Kindergartengruppen ca. 23 Kinder sind. Nicht wie in den kleinen Gemeinden 8-14 Kinder.
Fakt ist, dass uns pro Kindergärten 5-7 Gruppen betreut werden. Am Land oft nur eine einzige.
Fakt ist, dass von September 2015 bis September 2016, also in dem Jahr, in dem der neue Bürgermeister regiert, insg. 17 Pädagoginnen eingespart wurden. Davon 6 Vollzeitkräfte und 11 Teilzeitkräfte.
Das stimmt nicht? Hier die Zahlen von der Standesmeldung von der Dst. Personal:
September 2015: 86 Vollzeit, 123 Teilzeit – gesamt 209
September 2016: 80 Vollzeit, 112 Teilzeit – gesamt 192
Also gesamt 17 Pädagoginnen weniger (6 Voll und 11 Teil).
Fakt ist, dass sich die Stadt für eine vollzeitbeschäftigte Pädagogin im Anfangsjahr ca. € 30.000,-- pro Jahr spart. Soviel zu dem Thema – es wird nicht eingespart.
Fakt ist, dass die 11 Helferinnen, von denen StR. Josseck-Herdt immer spricht, bis dato noch nicht einmal ausgeschrieben, geschweige denn aufgenommen wurden!
Und Fakt ist ....
Ich bin gelernter Schlosser, Bürgermeister Rabl ist Rechtsanwalt.
Wir haben nicht viel Gemeinsam. Aber eine Sache schon: Wir haben BEIDE keine Ahnung von Kindergartenpädagogik! Darum sollte man auch bevor man solche Maßnahmen umsetzt, mit den Pädagoginnen sprechen – denn die haben Ahnung. Und nicht mit dem Vorschlaghammer das neue Kindergartenjahr eröffnen!
Die zuständige Stadträtin Margarete Josseck-Herdt kritisiert die Kampagne der SPÖ. „Jedes Kind in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen erhält unabhängig von seinem sozialen, kulturellen oder familiären Hintergrund eine bestmögliche Unterstützung für seinen weiteren Bildungsweg. Es wird dazu aufgerufen, die Verbreitung derartiger Unwahrheiten zu unterlassen und zum Wohle unserer Kinder wieder zur Sachlichkeit zurückzukehren.“ Viele Gerüchte, die im Umlauf sind, über fehlende Betreuung und so weiter, sind unwahr. Grundtenor: Es wird nicht gespart, sondern investiert.
Auch in einer Aussendung stellt sie Fakten aus ihrer Sicht dar.
Fakt ist, dass eine Pädagogin gemeinsam mit einer Helferin die Kinder in der Gruppe betreuen wird. Zusätzlich werden Sprachförderpädagogen jene Kinder mit Sprachförderbedarf in Kleingruppen speziell fördern. Dies stellt eine Entlastung der Pädagogin der Kindergartengruppe dar, da während dieser Zeit weniger Kinder in den einzelnen Gruppen sind und diese dort verbleibenden Kinder somit individuell unterstützt werden können.
Man setzt weiter auf Kontinuität in der Betreuung und die Bezugspersonen sollen nicht gewechselt werden. Auch die Stadt Wels wird, wie in anderen Städten üblich, einen Springerpool einrichten, um Personalengpässe abzufedern.
Behauptet wird, dass eine dritte Aufsichtsperson für 23 Kinder dabei sein muss und dass diese dritte Betreuungsperson nicht durch Elternteile oder sonstige Freiwillige ersetzt werden kann. Dies ist schlichtweg falsch! Es existiert eine Empfehlung des Landes Oberösterreich, dass pro acht Kinder eine Betreuungsperson beigestellt werden soll. Es wird jedoch auch explizit darauf hingewiesen, dass beispielsweise ein Elternteil zusätzlich zum Personal der Kinderbetreuungseinrichtung als Begleitung eingesetzt werden kann. Auch wird angeführt, dass beispielsweise für kurze Spaziergänge dieser Maßstab nicht zwingend anzuführen ist Überdies ist anzumerken, dass auch die Sprachförderpädagogen natürlich bei Ausflügen als Aufsichtspersonen eingesetzt werden können. Somit ist sichergestellt, dass es auch weiterhin Ausflüge, wie zum Beispiel Waldtage, Bauernhoftage oder Tierparkausflüge, geben wird.
Die Behauptung, dass Sprachförderung am besten in gemischten Gruppen gelingt , in denen Kinder von Kindern lernen können, und nicht im separierten Unterricht - dieser veraltete Ansatz wird vermutlich nicht zum Ziel führen. Der Anstieg von Kindern mit Sprachdefiziten, die Sprachenvielfalt (derzeit 32 Sprachen in den Kindergärten) sowie neue gesetzliche Vorgaben ziehen immer wieder notwendige Adaptierungen nach sich. Auch im letzten Schuljahr waren nach wie vor mehr als 50 Prozent der Schüler in den ersten Volksschulklassen aufgrund mangelhafter Sprachkenntnisse nicht in der Lage, dem Unterricht zu folgen. Daher wurde von Pädagogen ein neues Konzept der Sprachförderung entwickelt. Kinder mit Sprachförderbedarf werden bereits ab dem dritten Lebensjahr von Kindergartenpädagogen individuell gefördert. Sie werden dazu in Kleingruppen systematisch nach Sprachstand und Sprachkompetenz eingeteilt. Die Arbeit in diesen Kleingruppen findet zum Teil natürlich auch in eigenen Gruppenräumen statt und wird laufend mit der gruppenführenden Pädagogin abgestimmt
VP-Forderung
Die Volkspartei verlangt eine Versachlichung der Debatte. Die mediale Schlammschlacht von SPÖ/Grüne und FPÖ darf nicht auf dem Rücken der Kleinsten unserer Gesellschaft ausgefochten werden, meint Stadtparteiobmann Peter Csar. Im oberösterreichischen Kinderbetreuungsgesetz ist der Personaleinsatz in § 11 klar geregelt. Wenn es in Wels zu Unterschreitungen dieser Betreuung kommt ist dies aus Sicht der ÖVP Wels undiskutabel und sofort abzustellen. Jeder Kindergarten muss ein pädagogisches Konzept haben, Abweichungen hinsichtlich der Betreuung sind daher auch besonders zu begründen. Der Migrantenanteil ist hier auch besonders zu beachten, so Csar: Er fordert die Überprüfung sämtlicher pädagogischer Konzepte hinsichtlich des Personaleinsatzes und eine freiwillige Überprüfung der Stadt durch die Aufsichtsbehörde der Landesregierung bezüglich der im Raum stehenden Vorwürfe.


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